Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Entgeltfortzahlungsanspruch während Kündigungsfrist nach Eigenkündigung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Job gekündigt, dann krankgeschrieben: War es wirklich eine Erkrankung oder nur ein cleverer Schachzug, um den Lohn während der Kündigungsfrist zu kassieren? Ein Nürnberger Arbeitsgericht musste sich mit diesem Fall auseinandersetzen und die Frage klären, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, wenn er sich unmittelbar nach der Kündigung und der Ablehnung von Überstunden krankmeldet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 223/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg Datum: 05.03.2024 Aktenzeichen: 7 Sa 223/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlungsrecht Beteiligte Parteien: Der Arbeitnehmer (Kläger): Als Disponent beschäftigt, kündigte sein Arbeitsverhältnis und meldete sich krank Der Arbeitgeber (Beklagter): Lehnte die Überstundenabgeltung ab und zweifelte die Krankschreibung an Um was ging es? Sachverhalt: Der Arbeitnehmer war seit 01.05.2022 als Disponent beschäftigt Er kündigte am 26.09.2022 zum 15.10.2022 Nach Ablehnung seines Antrags auf Überstundenabbau meldete er sich krank Der Arbeitgeber forderte Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Der Arbeitnehmer übermittelte Krankschreibungen per E-Mail Kern des Rechtsstreits: Streitig ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den Zeitraum 28.09. bis 15.10.2022 Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Arbeitgebers wurde zurückgewiesen Begründung: k.A. (nicht im Textauszug enthalten) Folgen: Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Berufung Eine Revision wurde nicht zugelassen


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv