Job gekündigt, dann krankgeschrieben: War es wirklich eine Erkrankung oder nur ein cleverer Schachzug, um den Lohn während der Kündigungsfrist zu kassieren? Ein Nürnberger Arbeitsgericht musste sich mit diesem Fall auseinandersetzen und die Frage klären, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, wenn er sich unmittelbar nach der Kündigung und der Ablehnung von Überstunden krankmeldet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 223/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg Datum: 05.03.2024 Aktenzeichen: 7 Sa 223/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlungsrecht Beteiligte Parteien: Der Arbeitnehmer (Kläger): Als Disponent beschäftigt, kündigte sein Arbeitsverhältnis und meldete sich krank Der Arbeitgeber (Beklagter): Lehnte die Überstundenabgeltung ab und zweifelte die Krankschreibung an Um was ging es? Sachverhalt: Der Arbeitnehmer war seit 01.05.2022 als Disponent beschäftigt Er kündigte am 26.09.2022 zum 15.10.2022 Nach Ablehnung seines Antrags auf Überstundenabbau meldete er sich krank Der Arbeitgeber forderte Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Der Arbeitnehmer übermittelte Krankschreibungen per E-Mail Kern des Rechtsstreits: Streitig ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den Zeitraum 28.09. bis 15.10.2022 Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Arbeitgebers wurde zurückgewiesen Begründung: k.A. (nicht im Textauszug enthalten) Folgen: Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Berufung Eine Revision wurde nicht zugelassen
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Hamm Az: 15 W 98/14 Beschluss vom 22.07.2014 Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 1) auferlegt einschließlich etwa entstandener außergerichtlicher Kosten der Beteiligten zu 2) und 3) im Beschwerdeverfahren. Der Geschäftswert wird auf 100.000 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe […]