Als ihr vermeintlicher Elektriker-Notdienst nach dem Stromausfall mit einem manipulierten Kartenlesegerät 4.000 Euro vom Konto eines Ehepaares abbuchte, weigerte sich die Bank zu zahlen. Zu Recht, wie das Landgericht Itzehoe nun urteilte. Der Grund: Der Ehemann hatte zuvor seine PIN an seine Frau weitergegeben, damit diese die Rechnung begleichen konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 S 25/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Itzehoe Datum: 01.03.2024 Aktenzeichen: 9 S 25/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Bankrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Der Kontoinhaber als Kläger Eine Direktbank als Beklagte Die Ehefrau des Klägers als Zeugin Zwei vorgebliche Elektrohandwerker als unbeteiligte Dritte Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte ein Girokonto bei der beklagten Bank Nach einem Stromausfall wurde ein Elektrikernotdienst bestellt Zwei Männer erschienen und verlangten nach gescheiterter Auftragserteilung eine Anfahrtspauschale von 49€ Die Ehefrau des Klägers nutzte mit dessen Erlaubnis seine Visa-Debitkarte zur Zahlung Die Zahlung erfolgte über ein Kartenlesegerät der Handwerker Kern des Rechtsstreits: Streit um täuschungsbedingt erfolgte Zahlungsanweisungen mittels Kartenzahlung Was wurde entschieden? Entscheidung:
Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de SG Bremen – Az.: S 25 P 68/16 ER – Beschluss vom 30.11.2016 Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage unter dem Aktenzeichen S 25 P 57/16 wird mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Befugnis zur Erbringung von Leistungen gemäß des Versorgungsvertrages bis zum 15.01.2017 weiterbesteht. Die Antragstellerin trägt die […]