Trotz 27 Jahren im Betrieb hat ein Maschinenführer aus Rheinland-Pfalz seinen Job verloren, nachdem er wiederholt durch schwere Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften aufgefallen war. Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Kündigung, da der Schutz der Mitarbeiter vor den wiederholten Fehltritten des Mannes offenbar Vorrang hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 173/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
- Datum: 07.03.2024
- Aktenzeichen: 5 Sa 173/23
- Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichenigung aus verhaltensbedingten Gründen
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Arbeitnehmer, Maschinenführer seit 1995, der die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung geltend macht und sich auf ein Fehlverhalten seitens der Arbeitgeberin beruft
- Beklagte: Arbeitgeberin eines großen Unternehmens in C-Stadt mit über 1.000 Beschäftigten und einem Betriebsrat, die die Kündigung aufgrund mehrfacher Abmahnungen wegen verschiedener Pflichtverstöße begründet
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Es geht um den Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, bei der der Kläger aufgrund mehrfacher verhaltensbedingter Pflichtverletzungen in Form von insgesamt sechs Abmahnungen gekündigt wurde
- Kern des Rechtsstreits: Ob die ordentliche Kündigung unter Berücksichtigung der vorliegenden Abmahnungen und des behaupteten Fehlverhaltens des Arbeitnehmers rechtlich wirksam ist
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.07.2023 wurde abgeändert und die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen
- Begründung: Die Entscheidung stützte sich darauf, dass die mehrfach ausgesprochenen Abmahnungen und das festgestellte Fehlverhalten des Arbeitnehmers eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen
- Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz; eine Revision wurde nicht zugelassen
Verhaltensbedingte Kündigung: Konsequenzen bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften
Im deutschen Arbeitsrecht stellt die verhaltensbedingte Kündigung ein wichtiges Instrument dar, wenn Mitarbeiter ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzen. Besonders schwer wiegen dabei Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, die dem Schutz von Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz dienen. Die Arbeitssicherheit gehört zu den herausgehobenen Pflichten sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Wenn Kollegen wiederholt gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen und dadurch sich selbst oder andere gefährden, müssen sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. In der Regel geht einer Kündigung zunächst eine Abmahnung voraus, die als Warnung dient. Zeigt das Mitarbeiterverhalten trotz Abmahnung keine Besserung und besteht eine Wiederholungsgefahr, kann dies den Arbeitsplatz gefährden. Wie ein aktueller Fall zeigt, bestätigen Gerichte solche Kündigungen regelmäßig.
Der Fall vor Gericht
Mehrfache Verstöße gegen Arbeitsschutz: LAG bestätigt Kündigung eines Maschinenführers
Ein Maschinenführer aus Rheinland-Pfalz verlor nach 27 Jahren Betriebszugehörigkeit seinen Arbeitsplatz, weil er trotz mehrerer Abmahnungen wiederholt gegen Sicherheitsvorschriften verstieß. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte mit Urteil vom 7. März 2024 die verhaltensbedingte Kündigung und wies die Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters ab….