Trotz 27 Jahren im Betrieb hat ein Maschinenführer aus Rheinland-Pfalz seinen Job verloren, nachdem er wiederholt durch schwere Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften aufgefallen war. Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Kündigung, da der Schutz der Mitarbeiter vor den wiederholten Fehltritten des Mannes offenbar Vorrang hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 173/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Datum: 07.03.2024 Aktenzeichen: 5 Sa 173/23 Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichenigung aus verhaltensbedingten Gründen Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Arbeitnehmer, Maschinenführer seit 1995, der die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung geltend macht und sich auf ein Fehlverhalten seitens der Arbeitgeberin beruft Beklagte: Arbeitgeberin eines großen Unternehmens in C-Stadt mit über 1.000 Beschäftigten und einem Betriebsrat, die die Kündigung aufgrund mehrfacher Abmahnungen wegen verschiedener Pflichtverstöße begründet Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um den Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, bei der der Kläger aufgrund mehrfacher verhaltensbedingter Pflichtverletzungen in Form von insgesamt sechs Abmahnungen gekündigt wurde Kern des Rechtsstreits: Ob die ordentliche Kündigung
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gestärkt: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erhöht Gegenstandswert In der juristischen Auseinandersetzung, die im Fokus dieses Urteils steht, dreht sich alles um die Frage der angemessenen Vergütung von Verfahrensbevollmächtigten in einem speziellen Kontext: dem Ruhen eines Verfahrens. Dieses Thema berührt fundamentale Aspekte des Rechtsverständnisses und der Anwaltsvergütung. Gemäß § 8 […]