Nachts verschwanden aus einem BMW wertvolle Teile im Wert von fast 10.000 Euro. Doch die Versicherung zögerte zu zahlen. Nun hat ein Gericht entschieden: Der Autobesitzer darf auf Kosten des Staates für sein Recht kämpfen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 W 109/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Dresden
- Datum: 11.03.2024
- Aktenzeichen: 4 W 109/24
- Verfahrensart: Prozesskostenhilfebeschluss im Versicherungsrecht
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Prozessrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Versicherungsnehmer, der Schadensersatz aus einer Teilkasko-Versicherung geltend macht; beantragt Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung seines Anspruchs.
- Antragsgegnerin: Versicherung, die die Teilkasko-Versicherung unterhält; in der Auseinandersetzung Gegenstand der Klage.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Versicherungsnehmer gibt an, dass in der Nacht vom 05. auf den 06.03.2021 in seinem versicherten BMW 530d eingebrochen wurde, wobei Teile entwendet und ein Sachschaden entstanden sind. Es wurden unterschiedliche Schadenswerte (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert) ermittelt, wobei insbesondere Angaben zum Restwert fehlten.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht darum, ob die unvollständigen Angaben zur Berechnungsgrundlage des Entschädigungsanspruchs (insb. fehlende Restwertangaben) für die Ablehnung von Prozesskostenhilfe ausschlaggebend sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Beschluss des Landgerichts Leipzig wurde aufgehoben, und der Antragsteller erhält Prozesskostenhilfe einschließlich der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den beabsichtigten Klageantrag.
- Begründung: Die fristgerecht eingelegte und zulässige Beschwerde führte dazu, dass die Mängelrüge hinsichtlich fehlender Angaben zum Restwert als nicht ausreichend zur Ablehnung der Prozesskostenhilfe angesehen wurde.
- Folgen: Der Antragsteller kann seine Klage auf Schadensersatz gegen die Versicherung in dem im Tenor festgelegten Umfang weiterverfolgen, wobei die finanziellen Aufwendungen durch die bewilligte Prozesskostenhilfe abgefedert werden.
Die Herausforderungen der Schadensregulierung bei Fahrzeugdiebstahl verstehen
Bei einem Diebstahl von Fahrzeugteilen steht der Versicherungsnehmer oft vor großen Herausforderungen. Die Schadensregulierung durch die Teilkasko-Versicherung erfordert nicht nur eine sorgfältige Schadensdokumentation, sondern auch die Beachtung zahlreicher Versicherungsbedingungen. Besonders die Frage nach dem Fahrzeugrestwert und der korrekten Schadenshöhe spielt dabei eine zentrale Rolle. Entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung von Versicherungsansprüchen ist die Erfüllung der Beweislast. Ein detailliertes Gutachten zur Fahrzeugbewertung und die korrekte Nachweisführung sind dabei unerlässlich. Ein aktueller Fall zeigt, welche Anforderungen Gerichte an die Darlegungsnachweise der Betroffenen stellen.
Der Fall vor Gericht
BMW-Teilediebstahl: OLG Dresden gewährt Prozesskostenhilfe für Versicherungsklage
Ein Versicherungsnehmer erhält vom Oberlandesgericht Dresden Prozesskostenhilfe für seine Klage gegen eine Versicherung. Der Streitwert beläuft sich auf 9.287,15 Euro und betrifft einen mutmaßlichen Teilediebstahl aus einem BMW 530d.
Nächtlicher Einbruch und Gutachten bestätigen hohen Schaden
In der Nacht vom 5. auf den 6. März 2021 wurde in den versicherten BMW eingebrochen und zahlreiche Teile wurden entwendet….