Nachts verschwanden aus einem BMW wertvolle Teile im Wert von fast 10.000 Euro. Doch die Versicherung zögerte zu zahlen. Nun hat ein Gericht entschieden: Der Autobesitzer darf auf Kosten des Staates für sein Recht kämpfen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 W 109/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Dresden Datum: 11.03.2024 Aktenzeichen: 4 W 109/24 Verfahrensart: Prozesskostenhilfebeschluss im Versicherungsrecht Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Prozessrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Versicherungsnehmer, der Schadensersatz aus einer Teilkasko-Versicherung geltend macht; beantragt Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung seines Anspruchs. Antragsgegnerin: Versicherung, die die Teilkasko-Versicherung unterhält; in der Auseinandersetzung Gegenstand der Klage. Um was ging es? Sachverhalt: Der Versicherungsnehmer gibt an, dass in der Nacht vom 05. auf den 06.03.2021 in seinem versicherten BMW 530d eingebrochen wurde, wobei Teile entwendet und ein Sachschaden entstanden sind. Es wurden unterschiedliche Schadenswerte (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert) ermittelt, wobei insbesondere Angaben zum Restwert fehlten. Kern des Rechtsstreits: Es geht darum, ob die unvollständigen Angaben zur Berechnungsgrundlage des Entschädigungsanspruchs (insb. fehlende Restwertangaben) für die Ablehnung von Prozesskostenhilfe ausschlaggebend sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beschluss des Landgerichts Leipzig wurde aufgehoben, und der Antragsteller erhält Prozesskostenhilfe einschließlich der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den beabsichtigten Klageantrag. Begründun
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de AG Hamburg, Az.: 238 OWi 2415 Js 257/14 (73/14), Urteil vom 15.07.2014 Ordnungswidriger Gegen den Betroffenen N. V. wird wegen Verstoßes gegen die Personenbeförderungspflicht eine Geldbuße in Höhe von € 150,00 festgesetzt. Dem Betroffenen wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Raten von € 75,00, beginnend am 1. des auf die […]