Fußgänger auf Radwegen müssen zahlen: Wer unachtsam einen Radweg überquert und einen Unfall verursacht, haftet für alle Schäden. Das zeigt ein aktuelles Urteil, das die Rechte von Radfahrern stärkt und die Pflichten von Fußgängern betont. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 W 7/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 12.03.2024 Aktenzeichen: 12 W 7/24 Verfahrensart: Prozesskostenhilfeverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadenersatz, Prozesskostenhilfe Beteiligte Parteien: Fahrrad fahrender Kläger: Fordert Ersatz für materielle und immaterielle Schäden sowie Ersatz zukünftiger Schäden, die durch eine Kollision mit einem Fußgänger entstanden sind. Fußgänger Beklagter: War in den Verkehrsunfall verwickelt und beantragte Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen Schadensersatzforderungen; argumentiert, dass aufgrund ungeklärter Umstände wie der Sichtverhältnisse und der Geschwindigkeit des Fahrradfahrers eine Beweisaufnahme erforderlich sei. Um was ging es? Sachverhalt: Am 07.08.2020 kam es zu einer Kollision zwischen einem Fahrradfahrer und einem Fußgänger, woraufhin der Kläger
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist gemäß § 828 BGB für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem […]