In Dortmund wurde ein Lkw-Fahrer, der mit seinem Range-Rover nachts 84 km/h auf der B1 fuhr, zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte zudem ein ungewöhnliches Fahrverbot, das es dem Mann erlaubt, weiterhin seinen Lkw zu fahren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi – 254 Js 2152/23 – 148/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Dortmund Datum: 07.03.2024 Aktenzeichen: 729 OWi – 254 Js 2152/23 – 148/23 Verfahrensart: Bußgeldverfahren wegen fahrliger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Betroffener – Person, die wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angeklagt wurde; beruflich als Lkw-Fahrer tätig und auf den Führerschein der Klasse C angewiesen; wies bereits einen früheren verkehrsrechtlichen Verstoß auf; argumentierte, dass im Falle der Verhängung des Bußgeldes keine Ratenzahlung erforderlich sei. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene überschritt fahrlässig die zulässige Höchstgeschwindigkeit, was zu einer Geldbuße in Höhe von 280,00 € führte. Gleichzeitig wurde ihm ein Fahrverbot auferlegt, das ihn daran hindert, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen – ausgenommen Fahrzeuge, die als Lkw unter die Führerscheinklasse C fallen. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, inwiefern die fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung strafrechtlich zu sanktionieren sei und wann das Fahrverbot wirksam werde – nämlich bei der amtlichen Verwahrung des Führerscheins oder spätestens 4 Monate nach Rechtskraft. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Betroffene wurde zu einer Geldbuße von 280,00 € verurteilt; ihm wurde zugle
Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de AG Garmisch-Partenkirchen – Az.: 6 C 281/19 – Urteil vom 29.07.2020 In dem Rechtsstreit erlässt das Amtsgericht aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 06.07.2020 folgendes Endurteil: 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im 4 Etage rechts, bestehend aus 3 Zimmern, 1 Küche, 1 Bad mit WC, 1 Flur, 1 Keller […]