Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrverbotsbeschränkung wegen Geschwindigkeitsverstoß bei Müllwagenfahrer

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

In Dortmund wurde ein Lkw-Fahrer, der mit seinem Range-Rover nachts 84 km/h auf der B1 fuhr, zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte zudem ein ungewöhnliches Fahrverbot, das es dem Mann erlaubt, weiterhin seinen Lkw zu fahren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi – 254 Js 2152/23 – 148/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Dortmund Datum: 07.03.2024 Aktenzeichen: 729 OWi – 254 Js 2152/23 – 148/23 Verfahrensart: Bußgeldverfahren wegen fahrliger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Betroffener – Person, die wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angeklagt wurde; beruflich als Lkw-Fahrer tätig und auf den Führerschein der Klasse C angewiesen; wies bereits einen früheren verkehrsrechtlichen Verstoß auf; argumentierte, dass im Falle der Verhängung des Bußgeldes keine Ratenzahlung erforderlich sei. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene überschritt fahrlässig die zulässige Höchstgeschwindigkeit, was zu einer Geldbuße in Höhe von 280,00 € führte. Gleichzeitig wurde ihm ein Fahrverbot auferlegt, das ihn daran hindert, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen – ausgenommen Fahrzeuge, die als Lkw unter die Führerscheinklasse C fallen. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, inwiefern die fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung strafrechtlich zu sanktionieren sei und wann das Fahrverbot wirksam werde – nämlich bei der amtlichen Verwahrung des Führerscheins oder spätestens 4 Monate nach Rechtskraft. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Betroffene wurde zu einer Geldbuße von 280,00 € verurteilt; ihm wurde zugle


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv