Auch nach einer Vertragskündigung haben Bauhandwerker weiterhin Anspruch auf die vereinbarten Sicherheitsleistungen. Dies hat das Landgericht Hamburg in einem aktuellen Fall bestätigt und damit die Position der Bauhandwerker gestärkt. Konkret ging es um einen Fliesenleger, der nach der Kündigung des Bauvertrags erfolgreich eine Sicherheitsleistung für bereits bestellte und gelieferte Fliesen durchsetzen konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 305 O 91/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Hamburg
- Datum: 08.03.2024
- Aktenzeichen: 305 O 91/23
- Verfahrensart: Bauhandwerkersicherheitsverfahren gem. § 650f BGB
- Rechtsbereiche: Bauvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Zivilrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Betreiber eines Fliesenlegerunternehmens; wurde mit der Ausführung von Fliesenarbeiten im Bauvorhaben beauftragt und fordert nun die Stellung einer Sicherheit gem. § 650f BGB.
- Beklagte: Auftraggeberin des Bauprojekts; schloss den Bauvertrag ab, reagierte nicht auf die Aufforderung zur Sicherheitsleistung und wird daher zur Stellung einer Sicherheit verurteilt.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Zwischen den Parteien wurde ein Bauvertrag zur Ausführung von Fliesenarbeiten (23./25.05.2022) geschlossen. Der Kläger bestellte die Fliesen und regelte die Lagerung in Abstimmung mit der Auftraggeberin. Mit Schreiben vom 1.6.2023 forderte der Kläger die Beklagte auf, eine Sicherheit in Höhe von 419.221,20 EUR zu stellen. Da keine Reaktion erfolgte, reichte der Kläger am 15.8.2023 Klage ein.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob und in welcher Höhe die Beklagte zur Stellung einer Sicherheit aus dem Bauvertrag gem. § 650f BGB verpflichtet ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, zugunsten des Klägers eine Sicherheit in Höhe von 200.105,74 EUR zu leisten. Außerdem trägt die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 EUR des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
- Begründung: Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die vertraglichen Vereinbarungen im Bauvertrag sowie den Anspruch des Klägers aus § 650f BGB. Die fehlende Reaktion der Beklagten führte zur Konklusion, dass die Sicherheit zu deren Last gestellt werden muss.
- Folgen: Die Beklagte muss die festgelegte Sicherheit sowie die Prozesskosten tragen. Das Urteil unterstreicht die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung im Rahmen entsprechender Bauverträge und ist vorläufig vollstreckbar.
Wichtiges Urteil zur Bauhandwerkersicherung: Werklohnforderungen absichern
Bauhandwerker stehen oft vor der Herausforderung, ihre berechtigten Werklohnforderungen abzusichern. Das Bauvertragsrecht bietet hierzu mit der Bauhandwerkersicherung ein wichtiges Instrument – sie ermöglicht es Handwerkern, vom Auftraggeber eine Sicherheit für ihre Vergütungsansprüche zu verlangen. Diese Forderungssicherung im Bauhandwerk ist besonders wichtig, da Handwerker meist in Vorleistung gehen müssen. Die Sicherheiten im Bauwesen spielen eine zentrale Rolle bei der Absicherung von Bauleistungen. Gerade bei größeren Bauträgerverträgen können ausbleibende Zahlungen schnell existenzbedrohend werden. Der gesetzliche Anspruch auf Bauhandwerkersicherung schützt dabei nicht nur vor Zahlungsrückständen, sondern auch vor einer möglichen Insolvenz des Auftraggebers….