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Verkehrsunfall – überhöhte Geschwindigkeit des Unfallgegners keine wesentliche Mitursache

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In Büdingen endete die Vorfahrtsmissachtung einer Autofahrerin mit einem Frontalzusammenstoß, erheblichen Sachschaden und Verletzten. Obwohl die Unfallverursacherin ihre Schuld eingestand und auch ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wurde, musste sie eine Geldbuße zahlen, die aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit des anderen Fahrzeugs reduziert wurde. Zum vorliegenden Urteil Az.: 60 OWi 903 Js – OWi 5299/24 (13/24) | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Büdingen
  • Datum: 18.03.2024
  • Aktenzeichen: 60 OWi 903 Js – OWi 5299/24 (13/24)
  • Verfahrensart: Bußgeldverfahren wegen fahrlässiger Vorfahrtsmissachtung im Rahmen eines Verkehrsunfalls
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Betroffene: Deutsche Staatsangehörige, 35 Jahre alt, die mit ihrem PKW unterwegs war, ihre Vorfahrtsregelung missachtete und dadurch den Unfall auslöste; sie wurde zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt und muss die Verfahrenskosten sowie ihre Auslagen tragen
    • Zeugin: Verkehrsteilnehmerin, die aus einer entgegengesetzten Richtung in den Unfall verwickelt wurde; sie erlitt Verletzungen (Prellungen, eine ärztliche Untersuchung der Wirbelsäule) und ihr Fahrzeug wurde als Totalschaden deklariert – der Schaden wurde jedoch durch die Versicherung der Betroffenen vollständig ersetzt
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Betroffene befuhr eine Straße, beabsichtigte nach links abzubiegen und hielt zunächst an der Kreuzung an; nach Wahrnehmung eines herannahenden Fahrzeugs fuhr sie im Schritttempo los, was zum Frontalzusammenstoß mit einem Fahrzeug führte, das von der Zeugin gelenkt wurde. Dabei erlitt die Zeugin Verletzungen und ihr Fahrzeug wurde beschädigt, während auch das Fahrzeug der Betroffenen Sachschäden aufwies.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Überhöhte Geschwindigkeit des Unfallgegners als wesentliche Mitursache des Unfalls anzusehen sei oder ob allein die fahrlässige Vorfahrtsmissachtung der Betroffenen den Unfall begründete
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Betroffene wurde wegen fahrlässiger Vorfahrtsmissachtung verurteilt und zu einer Geldbuße in Höhe von 100 € verurteilt
    • Begründung: Es wurde festgestellt, dass das Verhalten der Betroffenen – speziell das Missachten der Vorfahrt – den Unfall maßgeblich verursachte, während eine eventuell überhöhte Geschwindigkeit des Unfallgegners nicht als wesentliche Mitursache berücksichtigt wurde
    • Folgen: Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen Auslagen; der Sachschaden an beiden Fahrzeugen wurde jeweils durch die verantwortliche Versicherung ersetzt und das Urteil unterstreicht, dass in vergleichbaren Fällen die Missachtung der Vorfahrtsregel im Vordergrund steht, nicht etwa die Geschwindigkeit des Unfallgegners

Vorfahrtsmissachtung: Urteil beleuchtet Haftung und Unfallfolgen in Büdingen

Verkehrsunfälle durch Vorfahrtsmissachtung gehören zu den häufigsten und folgenschwersten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Besonders an Kreuzungen entstehen durch Fehleinschätzungen und Unachtsamkeit gefährliche Situationen, die oft zu schweren Unfällen mit Verletzten und hohem Sachschaden führen. Wenn es zum Zusammenstoß kommt, stellen sich für die beteiligten Verkehrsteilnehmer viele rechtliche Fragen: Wie wird die Schuld bemessen? Welche Rolle spielt überhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr?…


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