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Verkehrsunfall – Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten

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Auch wenn der Geschädigte dem Kfz-Gutachter frühere Schäden am Fahrzeug verschweigt, kann er die Kosten für das Gutachten unter Umständen voll erstattet bekommen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem aktuellen Urteil entschieden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 7/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
  • Datum: 15.03.2024
  • Aktenzeichen: 3 U 7/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Schadensersatzstreit aus einem Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Partei, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall geltend macht; fordert Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und einen Betrag im Zusammenhang mit überzahlter werkvertraglicher Vergütung; beabsichtigt die Abtretung der Ansprüche gegen ein Sachverständigenbüro.
    • Beklagte: Partei, deren alleinige Haftung für den Verkehrsunfall unbestritten ist und die sich gegen die Klage gestellt hat; wird nun verurteilt, einen zusätzlichen Betrag zu zahlen, während sie einen größeren Teil der Verfahrenskosten trägt.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Es besteht ein Streit um restliche Schadensersatzansprüche infolge eines Verkehrsunfalls am 17.09.2020; der Kläger forderte insgesamt 11.806,62 € (aufgeteilt in Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten).
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, inwieweit die Beklagte neben dem bereits titulierten Betrag zur Zahlung eines zusätzlichen Betrags (2.035,45 € nebst Zinsen) verpflichtet ist, sowie um die Verteilung der anfänglichen sowie der berufungsbezogenen Kosten und um die Abtretung von Ansprüchen gegen das Sachverständigenbüro.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Urteil ändert das frühere Landgerichtsurteil teilweise ab; die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zusätzlich 2.035,45 € nebst Zinsen gemäß den angegebenen Konditionen zu zahlen, und trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
    • Begründung: Auf Grundlage der unbestrittenen alleinigen Haftung der Beklagten wurden die zusätzlichen Schadensersatzansprüche – insbesondere hinsichtlich eines überzahlten werkvertraglichen Vergütungsanspruchs – als gerechtfertigt angesehen; zudem erfolgte eine differenzierte Aufteilung der Kosten zwischen den Parteien.
    • Folgen: Die Beklagte muss den zusätzlichen Betrag inkl. der vereinbarten Zinsen und die Kosten des Berufungsverfahrens tragen; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar mit Sicherheitsleistungsregelungen und die Revision wurde zugelassen.

Gerichtsurteil klärt Streit um Kostenerstattung von Unfallgutachten

Nach einem Verkehrsunfall stehen Geschädigte oft vor der Frage, wie sie ihre Schadensersatzansprüche richtig durchsetzen können. Ein wichtiger Schritt bei der Schadenregulierung ist die Erstellung eines fachkundigen Unfallgutachtens durch einen Sachverständigen, der den Fahrzeugschaden genau dokumentiert und bewertet. Diese professionelle Beweissicherung ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung von Versicherungsansprüchen. Doch häufig entstehen Streitigkeiten über die Kostenerstattung des Gutachtens. Während die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich zur Kostenübernahme verpflichtet ist, gibt es immer wieder Diskussionen über die Höhe der Sachverständigenkosten oder die Notwendigkeit der Begutachtung….


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