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Verkehrsunfall – Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten

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Auch wenn der Geschädigte dem Kfz-Gutachter frühere Schäden am Fahrzeug verschweigt, kann er die Kosten für das Gutachten unter Umständen voll erstattet bekommen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem aktuellen Urteil entschieden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 7/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken Datum: 15.03.2024 Aktenzeichen: 3 U 7/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Schadensersatzstreit aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Partei, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall geltend macht; fordert Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und einen Betrag im Zusammenhang mit überzahlter werkvertraglicher Vergütung; beabsichtigt die Abtretung der Ansprüche gegen ein Sachverständigenbüro. Beklagte: Partei, deren alleinige Haftung für den Verkehrsunfall unbestritten ist und die sich gegen die Klage gestellt hat; wird nun verurteilt, einen zusätzlichen Betrag zu zahlen, während sie einen größeren Teil der Verfahrenskosten trägt. Um was ging es? Sachverhalt: Es besteht ein Streit um restliche Schadensersatzansprüche infolge eines Verkehrsunfalls am 17.09.2020; der Kläger forderte insgesamt 11.806,62 € (aufgeteilt in Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten). Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, inwieweit die Beklagte neben dem bereits titulierten Betrag zur Zahlung eines zusätzlichen Betrags (2.035,45 € nebst Zinsen) verpflichtet ist, sowie um die Verteilung der anfänglichen sowie der berufungsbezogenen Kosten und um die Abtretung von Ansprüchen gegen das Sachverständigen


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