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Urlaubsabgeltung für Freistellungsphase Teilzeitbeschäftigung

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Darf eine Beamtin während ihres Sabbaticals bezahlten Urlaub einfordern? Ein Thüringer Gericht hat entschieden, dass dies nicht rechtens ist, da der Zweck des Urlaubs die Erholung von der Arbeitsleistung sei, die in der Freistellungsphase jedoch nicht stattfindet. Diese Entscheidung wirft Fragen nach der gerechten Behandlung von Beamten in solchen Modellen auf und beleuchtet die europarechtlichen Dimensionen des Urlaubsanspruchs. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ZKO 602/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Thüringer Oberverwaltungsgericht Datum: 13.03.2024 Aktenzeichen: 2 ZKO 602/23 Verfahrensart: Zulassungsverfahren der Berufung Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Beamtin im Amt einer Steuerhauptsekretärin; beantragte die finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub im Zusammenhang mit ihrer Sabbatical-Regelung; argumentierte, dass ihr zusätzlicher Urlaubsanspruch über die bereits genehmigten Urlaubstermine hinaus besteht. Beklagter: Die Dienstbehörde, bei der die Klägerin beschäftigt ist; lehnte den Antrag auf zusätzliche Urlaubstage ab und begründete dies anhand der internen Regelungen und der errechneten Urlaubstage für den relevanten Beschäftigungszeitraum. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin erhielt im Rahmen eines Sabbaticals (Teilzeitbeschäftigung und anschließende Freistellung) während des Zeitraums vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2021 bereits einen Teilurlaub (Resturlaub aus 2020 und einen anteiligen Anspruch für 2021). Mit dem Antrag vom 30. November 2020 beantragte sie zusätzliche 15 Tage Erholungsurlaub, dessen Bewilligung jedoch abgelehnt wurde. Daraufhin erfolgte der Widerspruch und die weitere gerichtliche Auseinandersetzung.


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