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Urlaubsabgeltung für Freistellungsphase Teilzeitbeschäftigung

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Darf eine Beamtin während ihres Sabbaticals bezahlten Urlaub einfordern? Ein Thüringer Gericht hat entschieden, dass dies nicht rechtens ist, da der Zweck des Urlaubs die Erholung von der Arbeitsleistung sei, die in der Freistellungsphase jedoch nicht stattfindet. Diese Entscheidung wirft Fragen nach der gerechten Behandlung von Beamten in solchen Modellen auf und beleuchtet die europarechtlichen Dimensionen des Urlaubsanspruchs. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ZKO 602/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Thüringer Oberverwaltungsgericht
  • Datum: 13.03.2024
  • Aktenzeichen: 2 ZKO 602/23
  • Verfahrensart: Zulassungsverfahren der Berufung
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Beamtin im Amt einer Steuerhauptsekretärin; beantragte die finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub im Zusammenhang mit ihrer Sabbatical-Regelung; argumentierte, dass ihr zusätzlicher Urlaubsanspruch über die bereits genehmigten Urlaubstermine hinaus besteht.
    • Beklagter: Die Dienstbehörde, bei der die Klägerin beschäftigt ist; lehnte den Antrag auf zusätzliche Urlaubstage ab und begründete dies anhand der internen Regelungen und der errechneten Urlaubstage für den relevanten Beschäftigungszeitraum.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin erhielt im Rahmen eines Sabbaticals (Teilzeitbeschäftigung und anschließende Freistellung) während des Zeitraums vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2021 bereits einen Teilurlaub (Resturlaub aus 2020 und einen anteiligen Anspruch für 2021). Mit dem Antrag vom 30. November 2020 beantragte sie zusätzliche 15 Tage Erholungsurlaub, dessen Bewilligung jedoch abgelehnt wurde. Daraufhin erfolgte der Widerspruch und die weitere gerichtliche Auseinandersetzung.
    • Kern des Rechtsstreits: Die Streitfrage konzentriert sich darauf, ob der Antrag der Klägerin auf zusätzliche Erholungsurlaubstage rechtlich begründet und durchsetzbar ist und ob die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 31. August 2023 gegeben ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Zulassungsverfahren der Berufung wurde abgelehnt; die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
    • Begründung: Die Zulassung der Berufung wurde verneint, da die Voraussetzungen für eine Berufungszulassung nicht erfüllt waren, was sich auch in der Ablehnung der weiterführenden Urlaubsansprüche widerspiegelt.
    • Folgen: Das Urteil des Verwaltungsgerichts bleibt bestehen; die Klägerin muss die im Zulassungsverfahren angefallenen Kosten tragen. Es wurden keine weiteren Rechtsmittel eingelegt, sodass das Urteil endgültig ist.

Sabbatical im Fokus: Gericht klärt Urlaubsanspruch und -abgeltung

Ein besonderes Modell der Teilzeitbeschäftigung ist das Sabbatical, bei dem Beschäftigte zwischen Arbeits- und Freistellungsphasen wechseln. Während die rechtlichen Grundlagen für reguläre Teilzeitkräfte klar geregelt sind, entstehen bei Sabbaticals oft Fragen zum Urlaubsanspruch und dessen Berechnung. Besonders die Frage der Urlaubsabgeltung während der Freistellungsphase führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Ein aktueller Fall zeigt nun, wie Gerichte die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Sabbaticals auslegen….


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