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Umdeutung unwirksames gemeinschaftliches Testament in Einzeltestament

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Im Erbschaftsstreit um ein großes Vermögen zerstörte ein Ehepaar im hohen Alter ihr früheres Testament und setzte sich erneut als Erben ein, doch die Frau war zum Zeitpunkt der Errichtung aufgrund ihrer fortgeschrittenen Demenz nicht mehr testierfähig. Da die neuen Testamente somit ungültig waren, entschied ein Gericht, dass das ursprüngliche Testament weiterhin rechtskräftig sei und die Tochter als Nacherbin eingesetzt wird.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Celle
Datum: 15.03.2024
Aktenzeichen: 6 W 106/23
Verfahrensart: Erbscheinsverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:

Ehegattin des Erblassers: Antragstellerin mit dem Ersuchen um Erteilung eines Erbscheins (Antrag vom 16.12.2020), deren Antrag zurückgewiesen wurde; sie trägt die Gerichtskosten des Erbscheinsverfahrens der ersten Instanz.
Tochter des Erblassers: Erbberechtigt laut testamentarischer Regelungen, ohne aktives Verfahrensteilnahme im Erbscheinsantrag.
Sohn des Erblassers: Erbberechtigt laut testamentarischer Regelungen, ohne aktives Verfahrensteilnahme im Erbscheinsantrag.

Um was ging es?

Sachverhalt: Es wurde ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt, nachdem der Erblasser verstorben war und verschiedene letztwillige Verfügungen – darunter ein Gemeinschaftliches Testament sowie dessen spätere Aufhebung und ein ergänzendes Testament – vorlagen.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die testamentarischen Regelungen, insbesondere die wechselseitige Alleinerbeneinsetzung im späteren Testament, den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins der Ehegattin rechtfertigen und wie diese Regelungen in der Praxis anzuwenden sind.

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