Verschluckte Reiskörner, Atemnot, Narkosemittel – ein Notfall in München endete vor Gericht. Eine 86-Jährige Patientin musste nach einem missglückten Eingriff um ihr Recht kämpfen, obwohl das Gericht einen Fehler im medizinischen Vorgehen bestätigte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 5113/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG München II
- Datum: 13.03.2024 -Aktenzeichen:** 1 O 5113/21 Hei
- Verfahrensart: Zivilprozess im Arzthaftungsrecht
- Rechtsbereiche: Medizinrecht, Zivilrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eine ältere Patientin mit zahlreichen Vorerkrankungen, die Ansprüche im Zusammenhang mit einer notfallmedizinischen Behandlung geltend gemacht hat; sie erlitt durch das Verschlucken von Nahrung und anschließende Notfallmaßnahmen gesundheitliche Beschwerden.
- Beklagte: Der Notarzt, der im Einsatzfall die Diagnose und die Indikation zur dringlichen Absaugung stellte sowie den Transport der Klägerin in den Schockraum organisierte.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin verschluckte sich beim Essen und aspirierte Nahrung, woraufhin bei Bedarf ein Notarzt zur Hilfe gerufen wurde. Dieser diagnostizierte einen Zustand nach Aspiration mit pulmonaler Insuffizienz und leitete die dringliche Absaugung ein, woraufhin die Klägerin in ein Krankenhaus transportiert wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die notfallmedizinische Behandlung, einschließlich der Notfalleingriffe und des Transports, fehlerhaft durchgeführt wurde und somit Ansprüche der Klägerin begründet sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
- Begründung: Das Gericht sah keine Pflichtverletzung bei den erbrachten notfallmedizinischen Maßnahmen, sodass die geltend gemachten Ansprüche nicht anerkannt wurden.
- Folgen: Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen, und das Urteil wird unter den genannten Sicherheiten vorläufig vollstreckt.
Urteil zur Notfallmedizin: Rechte der Patienten und mögliche Schadensersatzansprüche
In der modernen Notfallmedizin steht die schnelle und effektive Versorgung von Patienten im Vordergrund. Wenn medizinische Notfälle eintreten, müssen Rettungsdienste und Notarztdienste unter Zeitdruck lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen. Trotz dieser herausfordernden Umstände haben Patienten auch in Akutsituationen umfassende Patientenrechte – von der ärztlichen Aufklärungspflicht bis hin zu Ansprüchen bei Behandlungsfehlern. Die Notfallversorgung muss dabei stets nach den aktuellen notfallmedizinischen Leitlinien erfolgen. Kommt es zu Fehlern bei der Notfallbehandlung, können Patienten unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz geltend machen. Ein aktuelles Urteil zeigt exemplarisch, wie Gerichte die komplexe Abwägung zwischen medizinischer Notwendigkeit und Patientenansprüchen vornehmen.
Der Fall vor Gericht
Fehlerhafter Notfalleingriff: Landgericht München prüft Patientenklage im Detail
Eine 86-jährige Patientin verschluckte sich beim Mittagessen an Reiskörnern, was zunächst zu akuter Atemnot führte. Nachdem der erstbehandelnde Notarzt die Patientin in den Schockraum des Krankenhauses gebracht hatte, verabreichte er ihr das Narkosemittel Propofol, um die aspirierten Reiskörner abzusaugen….