Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Grabnutzungsrecht – Übergang auf nächsten Berechtigten

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Im Streit um ein Familiengrab auf dem städtischen B.-Friedhof hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, wer nach dem Tod mehrerer Familienmitglieder als rechtmäßiger Nutzungsberechtigter anzusehen ist. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Feinheiten von Grabnutzungsrechten auf kommunalen Friedhöfen und die Bedeutung der tatsächlichen Grabpflege. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 K 3116/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Stuttgart Datum: 15.03.2024 Aktenzeichen: 6 K 3116/22 Verfahrensart: k.A. Rechtsbereiche: Friedhofsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Besteht auf der Anerkennung des Nutzungsrechts an der Grabstätte für das Familiengrab und führt an, dass er als Angehöriger in die Nutzungsberechtigung einbezogen werden müsse. Witwe seines Bruders: Wird von der Beklagten als Grabnutzungsberechtigte geführt. Sie beruft sich darauf, dass nach der Bestattung des jüngeren Bruders das Nutzungsrecht gemäß der Friedhofsordnung (§ 7) an sie übergegangen sei. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Streit über das Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf einem Friedhof. Ursprünglich wurde das Nutzungsrecht der Mutter des Klägers eingeräumt. Nach deren Tod ging es zunächst auf den jüngeren Bruder über, und nach dessen Tod übernahm die Witwe des Bruders, die sich um die Bestattung und Grabpflege kümmerte. Der Kläger streitet nun die bestehende Regelung an und verlangt stattdessen die Anerkennung seines Anspruchs. Kern des Rechtsstreits: Ob die auf der Friedhofsordnung beruhende Übertrag


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv