Im Streit um ein Familiengrab auf dem städtischen B.-Friedhof hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, wer nach dem Tod mehrerer Familienmitglieder als rechtmäßiger Nutzungsberechtigter anzusehen ist. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Feinheiten von Grabnutzungsrechten auf kommunalen Friedhöfen und die Bedeutung der tatsächlichen Grabpflege. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 K 3116/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Stuttgart Datum: 15.03.2024 Aktenzeichen: 6 K 3116/22 Verfahrensart: k.A. Rechtsbereiche: Friedhofsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Besteht auf der Anerkennung des Nutzungsrechts an der Grabstätte für das Familiengrab und führt an, dass er als Angehöriger in die Nutzungsberechtigung einbezogen werden müsse. Witwe seines Bruders: Wird von der Beklagten als Grabnutzungsberechtigte geführt. Sie beruft sich darauf, dass nach der Bestattung des jüngeren Bruders das Nutzungsrecht gemäß der Friedhofsordnung (§ 7) an sie übergegangen sei. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Streit über das Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf einem Friedhof. Ursprünglich wurde das Nutzungsrecht der Mutter des Klägers eingeräumt. Nach deren Tod ging es zunächst auf den jüngeren Bruder über, und nach dessen Tod übernahm die Witwe des Bruders, die sich um die Bestattung und Grabpflege kümmerte. Der Kläger streitet nun die bestehende Regelung an und verlangt stattdessen die Anerkennung seines Anspruchs. Kern des Rechtsstreits: Ob die auf der Friedhofsordnung beruhende Übertrag
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Stuttgart Az: 4 Ss 181/03 Urteil vom: 22.05.2003 Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in der Hauptverhandlung vom 22. Mai 2003 für Recht erkannt: 1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 16. Dezember 2002 wird als unbegründet verworfen. 2. Die Kosten des Rechtsmittels […]