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Beseitigung einer Ölspur – Kostenheranziehung

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Als über fünf Kilometer lange Ölspur eine Stadt in Atem hielt, musste ein Fahrzeughalter nun tief in die Tasche greifen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass er für die Kosten der aufwendigen Reinigung aufkommen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 K 2617/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Karlsruhe Datum: 15.03.2024 Aktenzeichen: 2 K 2617/22 Verfahrensart: Kostenbescheidverfahren Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrzeughalter des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen XXX; Wendet sich gegen den Kostenbescheid zur Übernahme der Reinigungskosten. Beklagte: Behörde, die den Kostenbescheid erlassen hat; Begründet die Kostenfestsetzung mit der Durchführung einer fachgerechten Reinigung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Um was ging es? Sachverhalt: Am 15.07.2019 wurde eine Ölspur, verursacht durch das Fahrzeug des Klägers, auf öffentlichen Verkehrsflächen festgestellt. Die Feuerwehr sicherte die Ölspur und beauftragte noch am selben Tag eine Fachfirma mit der Nassreinigung einer etwa 3,5 km langen Strecke. Der Kläger leistete lediglich eine Teilzahlung und widersetzte sich dem anschließenden Kostenbescheid über 5.600,22 EUR. Kern des Rechtsstreits: Ob die Kostenzuweisung für die fachgerecht durchgeführte Reinigung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit rechtmäßig ist und inwieweit die bereits erbrachte Teilzahlung zu berücksichtigen ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Begründung: Die Reinigung wurde als fachgerecht und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich angesehen. Die in R


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