In Stuttgart ist ein Streit um ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück entbrannt, bei dem es um mehr geht als nur um einen Kaufpreis. Die Stadt wollte ihr Vorkaufsrecht für einen Teil eines Grundstücks ausüben, doch das Gericht erklärte dies für unzulässig. Der Fall wirft eine interessante Frage auf: Kann ein Vorkaufsrecht an einem Miteigentumsanteil überhaupt auf eine Teilfläche beschränkt werden? Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 K 151/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Stuttgart Datum: 15.03.2024 Aktenzeichen: 6 K 151/23 Verfahrensart: Verwaltungsstreitverfahren über die Ausübung eines Vorkaufsrechts gemäß BauGB Rechtsbereiche: Bauplanungsrecht, Vorkaufsrecht, Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Hat im Dezember 2018 einen notariellen Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück abgeschlossen. Sie richtet sich gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts, weil sie die Rechtmäßigkeit dieser behördlichen Maßnahme bestreitet. Beklagte: Ist die ausübende Körperschaft, die nach Eingang des Kaufvertrags ihre Absicht mitteilte, ihr Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 5 BauGB auszuüben. Ihre Begründung stützt sich auf die im Flächennutzungsplan ausgewiesene künftige Wohnbaufläche des Grundstücks. Um was ging es? Sachverhalt: Ein notarieller Kaufvertrag wurde über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück abgeschlossen, das sowohl landwirtschaftliche Flächen als auch Flächen mit zukünftiger Wohnbauausweisung umfasst. Nachdem der Vertrag eingegangen war, erklärte die Beklagte, ihr Vorkaufsrecht ausüben zu wollen. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob die Beklagte berechtigt und damit ihre Verfügung über das Vorkaufsrecht rechtmäßig sei,
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Köln – Az.: 36 O 229/16 – Urteil vom 28.08.2017 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht […]