In Stuttgart ist ein Streit um ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück entbrannt, bei dem es um mehr geht als nur um einen Kaufpreis. Die Stadt wollte ihr Vorkaufsrecht für einen Teil eines Grundstücks ausüben, doch das Gericht erklärte dies für unzulässig. Der Fall wirft eine interessante Frage auf: Kann ein Vorkaufsrecht an einem Miteigentumsanteil überhaupt auf eine Teilfläche beschränkt werden? Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 K 151/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Stuttgart
- Datum: 15.03.2024
- Aktenzeichen: 6 K 151/23
- Verfahrensart: Verwaltungsstreitverfahren über die Ausübung eines Vorkaufsrechts gemäß BauGB
- Rechtsbereiche: Bauplanungsrecht, Vorkaufsrecht, Verwaltungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Hat im Dezember 2018 einen notariellen Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück abgeschlossen. Sie richtet sich gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts, weil sie die Rechtmäßigkeit dieser behördlichen Maßnahme bestreitet.
- Beklagte: Ist die ausübende Körperschaft, die nach Eingang des Kaufvertrags ihre Absicht mitteilte, ihr Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 5 BauGB auszuüben. Ihre Begründung stützt sich auf die im Flächennutzungsplan ausgewiesene künftige Wohnbaufläche des Grundstücks.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Ein notarieller Kaufvertrag wurde über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück abgeschlossen, das sowohl landwirtschaftliche Flächen als auch Flächen mit zukünftiger Wohnbauausweisung umfasst. Nachdem der Vertrag eingegangen war, erklärte die Beklagte, ihr Vorkaufsrecht ausüben zu wollen.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob die Beklagte berechtigt und damit ihre Verfügung über das Vorkaufsrecht rechtmäßig sei, insbesondere vor dem Hintergrund der Flächennutzungsplan-Ausweisung des Grundstücks als künftige Wohnbaufläche.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Verfügung der Beklagten vom 04.02.2019 sowie der Widerspruchsbescheid des Landratsamts L. vom 28.12.2022 wurden aufgehoben; zugleich wurde die Berufung zugelassen.
- Begründung: Die Entscheidung beruhte auf der Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts gegeben waren – insbesondere die im Flächennutzungsplan dargestellte zukünftige Wohnbaufläche spielte dabei eine wesentliche Rolle.
- Folgen: Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil hebt die bislang praktizierte Ausübung des Vorkaufsrechts in diesem Fall auf und gibt damit Anlass, die Voraussetzungen für einen gebührenmäßigen oder rechtmäßigen Vorkaufsrechtseingriff neu zu bewerten.
Vorkaufsrecht bei Grundstücksmiteigentum: Herausforderungen und Lösungen
Das Vorkaufsrecht spielt beim Grundstücksverkauf eine wichtige rechtliche Rolle und kann den Immobilienkauf maßgeblich beeinflussen. Es räumt bestimmten Berechtigten die Möglichkeit ein, bei einem Verkauf vorrangig als Käufer einzutreten. Besonders Gemeinden nutzen dieses Rechtsinstrument, um städtebauliche Ziele umzusetzen und die Entwicklung von Wohnraum zu steuern. Komplexer wird die Rechtslage bei Miteigentumsanteilen an Grundstücken. Hier treffen die Interessen der Eigentümergemeinschaft, der Käufer und der Vorkaufsberechtigten aufeinander. Die rechtliche Bewertung solcher Fälle erfordert eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Rechte und Pflichten….