Möchten Sie im Erbfall sicherstellen, dass Ihr Lieblingsgemälde an Ihren besten Freund geht, ohne Ihre Kinder zu enterben? Oder soll das Familienhaus gerecht unter Ihren Erben aufgeteilt werden? Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung sind zwei wichtige Instrumente der Erbschaftsplanung, die Ihnen genau diese Möglichkeiten bieten. Doch welches ist das richtige für Sie? Die Wahl des passenden Instruments hat erhebliche Auswirkungen auf die Verteilung Ihres Nachlasses, die Steuerlast und das Konfliktpotenzial in der Familie. Symbolbild: Flux gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Vorausvermächtnis: Was ist es? Ein zusätzliches „Geschenk“ für einen Erben, obendrauf auf seinen normalen Erbteil. Der Erblasser bestimmt, dass ein bestimmter Erbe zusätzlich zu seinem Erbteil noch etwas Bestimmtes bekommt (z.B. ein Gemälde, ein Auto). Anrechnung? NEIN! Der Wert des Vorausvermächtnisses wird nicht vom Erbteil des Erben abgezogen. Er bekommt beides: den Erbteil und das Vorausvermächtnis. Wozu? Um einen bestimmten Erben besonders zu begünstigen, ohne die Erbteile der anderen zu verändern. Oder um sicherzustellen, dass ein bestimmter Gegenstand an eine bestimmte Person geht, die Erbe ist. Teilungsanordnung: Was ist es? Eine Anweisung des Erblassers zur konkreten Aufteilung des Nachlasses unt
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Mit dem Begriff Zwangsversteigerung wird ein Verfahren definiert, bei dem im Zuge einer öffentlichen Versteigerung ein Grundstück respektive eine Immobilie möglichst gewinnbringend veräußert werden soll. Im Gegensatz zu der privaten Versteigerung hat der Immobilien-/Grundstückbesitzer bei der Zwangsversteigerung keine Wahlmöglichkeit, denn der Erlös wird zum Begleichen von offenen Gläubigerforderungen benötigt. Für […]