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Löschungsantrag dingliches Vorkaufsrecht bei Grundstücksübertragung auf Miterben

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Erbstreit mit Folgen: Wenn ein Erbe ein Haus erbt, kann ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht für Überraschungen sorgen. Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Köln zeigt, dass solche Rechte auch nach einer Erbauseinandersetzung nicht einfach verschwinden. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-2 Wx 45/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Köln Datum: 18.03.2024 Aktenzeichen: I-2 Wx 45/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Löschung eines Vorkaufsrechts im Grundbuch Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Sachenrecht Beteiligte Parteien: Beteiligte als Eigentümerin: Sie ist im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen und beantragte die Löschung eines Vorkaufsrechts, da sie den belasteten Miteigentumsanteil im Wege der Erbauseinandersetzung erwarb. Grundbuchrechtspflegerin des Amtsgerichts Bonn: Sie wies den Löschungsantrag zurück mit der Begründung, dass das Vorkaufsrecht durch die Erbauseinandersetzung nicht erloschen sei, da die Beteiligte nicht als „Dritter“ im Sinne des § 463 BGB anzusehen sei. Um was ging es? Sachverhalt: Im Grundbuch war ein Vorkaufsrecht eingetragen, welches die Eigentümerin löschen wollte. Diese Eintragung stammte noch von der Eintragung ihrer Mutter als Eigentümerin. Die Eigentümerin wurde nach einer Erbauseinandersetzung alleinige Eigentümerin und beantragte die Löschung des Vorkaufsrechts, da es durch die Sonderrechtsnachfolge erloschen sein sollte. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das Vorkaufsrecht durch den Erwerb des Miteigentumsanteils der Beteiligten im Rahmen der Erbauseinandersetzung erloschen ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde der Eigentümerin wurde zurückgewiesen; das Vorkauf


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