Im vorliegenden Fall ist ein Mitarbeiter nach über drei Jahren ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit gekündigt worden, obwohl er aufgrund seines Alters und seiner Betriebszugehörigkeit eigentlich unkündbar war. Das Gericht entschied, dass die lange Dauer der Krankheit und die fehlende Aussicht auf Besserung die Kündigung rechtfertigen. Der Fall wirft die Frage auf, inwieweit ein besonderer Kündigungsschutz bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit seine Grenzen findet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 112/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Datum: 19.03.2024 Aktenzeichen: 2 Sa 112/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Rahmen einer Kündigungsschutzklage Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger, ein seit 2001 beschäftigter leitender Mitarbeiter im Bereich Altenhilfe, hat gegen die auÃerordentliche Krankheitsbedingte Kündigung durch seinen Arbeitgeber geklagt. Er argumentiert, dass keine negative Prognose hinsichtlich seiner Arbeitsfähigkeit vorliege und dass die Kündigungen durch den Arbeitgeber seine krankheitsbedingte Abwesenheit verursacht hätten. Beklagter: Der Arbeitgeber des Klägers, ein Unternehmen der Diakonie Deutschland, das den Kläger aufgrund lang andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gekündigt hat. Der Beklagte beruft sich darauf, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung vorliegen, da keine Genesung des Klägers zu erwarten sei und betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt seien. Um was ging es? Sachverhalt: Der KlÃ
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de KG Berlin – Az.: 1 W 507/15 – Beschluss vom 03.05.2016 Die Beschwerde wird nach einem Wert von … € zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. In notarieller Verhandlung vom 25. April 2014 (UR-Nr. 230/2014 des Notars …) erklärten die Beteiligte zu 1) sowie …A… und …B… im Namen des Beteiligten […]