Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

HWS-Schädigung – Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

In einem bemerkenswerten Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm ging es um die Frage, ob nach einer Schmerzensgeldzahlung weitere Ansprüche geltend gemacht werden können. Ein Vater, der sowohl für sich selbst als auch für seine Tochter eine höhere Entschädigung forderte, scheiterte vor Gericht. Die Richter sahen die bereits erfolgte Zahlung als ausreichend an, da der Kläger keine stichhaltigen Beweise für zusätzliche, schwerwiegendere Verletzungen oder Folgeschäden vorlegen konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-7 U 120/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Hamm Datum: 18.03.2024 Aktenzeichen: I-7 U 120/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, insbesondere Schmerzensgeldrecht und Abtretungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger machte Ansprüche geltend aus einem abgetretenen Recht seiner Tochter sowie aus eigenem Recht. Er argumentierte, dass die Abtretung wirksam sei und es weitere Bedingungen für ein höheres Schmerzensgeld gebe. Zudem behauptete der Kläger das Vorliegen weiterer Schäden, die festzustellen seien. Beklagte: Die Seite der Beklagten wird nicht explizit im Urteilstext beschrieben. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger klagte auf ein höheres Schmerzensgeld sowie auf die Feststellung weiterer Schäden, sowohl aus eigenem Recht als auch aus abgetretenem Recht seiner Tochter. Er reichte Berufung ein, nachdem die Klage vom Landgericht abgewiesen wurde. Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob die Abtretung der Rechte durch die Tochter an den Kläger wirksam war und ob ausreich


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv