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Rechtsanwälte Kotz GbR

Die neue Produktsicherheitsverordnung: Was sie für Händler bedeutet?

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Neue EU-Produktsicherheitsverordnung: Handlungsbedarf für Wirtschaftsakteure! Die GPSR stellt Hersteller, Händler und Importeure vor erweiterte Compliance-Anforderungen. Erfahren Sie, welche Pflichten auf Sie zukommen, wie Sie Haftungsrisiken minimieren und welche Prozesse Sie jetzt anpassen müssen. Von der Dokumentation bis zur Marktüberwachung – hier finden Sie alle relevanten Informationen für die rechtssichere Umsetzung der GPSR in Ihrem Unternehmen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

Zeitplan & Geltungsbereich

  • Inkrafttreten: 12. Juni 2023
  • Verbindliche Geltung: 13. Dezember 2024
  • Übergangsfrist: 18 Monate zwischen Inkrafttreten und verbindlicher Geltung
  • Betroffen: Alle Wirtschaftsakteure in der EU (Hersteller, Importeure, Händler)
  • Produkte: Sämtliche Verbraucherprodukte, sofern keine spezifischen EU-Regelungen gelten

Kernpflichten für Hersteller

  • Durchführung und Dokumentation einer Risikoanalyse
  • Eindeutige Produktkennzeichnung mit Herstellerangaben
  • Erstellung und 10-jährige Aufbewahrung technischer Dokumentation
  • Sofortige Meldung bei Sicherheitsrisiken
  • Rückverfolgbarkeit durch Chargen- oder Seriennummern

Wichtige Händlerpflichten

  • Überprüfung der Konformitätskennzeichnungen
  • Kontrolle der Herstellerangaben und Warnhinweise
  • Sicherstellung ordnungsgemäßer Lagerung und Transport
  • Mitwirkung bei Rückrufaktionen
  • Informationsweitergabe bei Sicherheitsrisiken

Neue Anforderungen für Online-Handel

  • Erweiterte Verantwortung für Online-Marktplätze
  • Prüfpflichten für importierte Produkte
  • Spezielle Kennzeichnungspflichten im Online-Shop
  • Kontaktperson für Produktsicherheit in der EU

Sanktionen & Haftung

  • Erhebliche Bußgelder bei Verstößen
  • Mögliche Verkaufsverbote und Rückrufanordnungen
  • Produkthaftung nach neuer EU-Richtlinie 2024/2853
  • Beweiserleichterungen für Geschädigte

Sofortmaßnahmen für Unternehmen

  • Überprüfung und Anpassung der Qualitätssicherungsprozesse
  • Aktualisierung der Produktdokumentation
  • Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter
  • Einrichtung von Meldesystemen für Produktrisiken
  • Review der Lieferantenverträge und Handelsbeziehungen

Einführung zur Produktsicherheitsverordnung

Die Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, kurz GPSR) stellt einen zentralen Rechtsrahmen dar, um sichere Waren und Verbrauchsgüter auf dem Markt zu gewährleisten. Hersteller und Händler werden dadurch verpflichtet, einheitliche Mindeststandards einzuhalten, damit potenzielle Gefahren bestmöglich ausgeschlossen sind. Dies stärkt das Vertrauen der Verbraucher und fördert den reibungslosen Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union.

Definition und Zweck der Produktsicherheitsverordnung

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) umfasst Bestimmungen, die sicherstellen, dass Verbraucherprodukte beim Inverkehrbringen keine Gefahren für Gesundheit und Sicherheit darstellen. Wesentliches Ziel ist, dass nur Produkte, die den vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen genügen, zum Verkauf gelangen. Die Verordnung soll zudem Regelungslücken schließen, die in einzelnen Mitgliedstaaten bestehen könnten, und so für einen einheitlichen Rechtsrahmen sorgen….


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