Neue EU-Produktsicherheitsverordnung: Handlungsbedarf für Wirtschaftsakteure! Die GPSR stellt Hersteller, Händler und Importeure vor erweiterte Compliance-Anforderungen. Erfahren Sie, welche Pflichten auf Sie zukommen, wie Sie Haftungsrisiken minimieren und welche Prozesse Sie jetzt anpassen müssen. Von der Dokumentation bis zur Marktüberwachung – hier finden Sie alle relevanten Informationen für die rechtssichere Umsetzung der GPSR in Ihrem Unternehmen. Symbolfoto: Flux gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Zeitplan & Geltungsbereich Inkrafttreten: 12. Juni 2023 Verbindliche Geltung: 13. Dezember 2024 Übergangsfrist: 18 Monate zwischen Inkrafttreten und verbindlicher Geltung Betroffen: Alle Wirtschaftsakteure in der EU (Hersteller, Importeure, Händler) Produkte: Sämtliche Verbraucherprodukte, sofern keine spezifischen EU-Regelungen gelten Kernpflichten für Hersteller Durchführung und Dokumentation einer Risikoanalyse Eindeutige Produktkennzeichnung mit Herstellerangaben Erstellung und 10-jährige Aufbewahrung technischer Dokumentation Sofortige Meldung bei Sicherheitsrisiken Rückverfolgbarkeit durch Chargen- oder Seriennummern Wichtige Händlerpflichten Überprüfung der Konformitätskennzeichnungen Kontrolle der Herstellerangaben und Warnhinweise Sicherstellung ordnungsgemäßer Lagerung und Transport Mitwirkung bei Rückrufaktionen Informationsweitergabe bei Sicherheitsrisiken Neue Anforderungen für Online-Handel Erweiterte Verantwortung für Online-Marktplätze Prüfpflichten für importierte Produkte Spezielle Kennzeichnungspflichten im Online-Shop Kontaktperson für Produktsicherheit in der EU Sanktionen & Haftung
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Verurteilung wegen fahrlässigen Zulassens der Inbetriebnahme eines LKW aufgehoben. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen „fahrlässigen Zulassens der Inbetriebnahme eines LKW, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde“ zu einer Geldbuße von 270 Euro. Der Betroffene legte daraufhin Rechtsbeschwerde ein und das zulässige […]