Mieterhöhung durch Wertsicherungsklausel: So schützen Sie sich! Steigende Mieten sind ein aktuelles Thema, das viele Mieterinnen und Mieter beunruhigt. Wertsicherungsklauseln im Mietvertrag können zu unkalkulierbaren Mieterhöhungen führen, wenn sie nicht transparent und fair gestaltet sind. Doch welche Rechte haben Mieter bei Index- oder Staffelmieten? Worauf sollten Sie beim Abschluss eines Mietvertrages achten, um böse Überraschungen zu vermeiden? Dieser Artikel klärt Sie über die rechtlichen Grundlagen und Ihre Handlungsmöglichkeiten auf. Symbolbild: Flux gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Wertsicherungsklausel verstehen: Sie dient zur Anpassung der Miete an wirtschaftliche Entwicklungen (z. B. Inflation) und ist im Mietrecht nur mit klar definiertem Index zulässig. Indexmiete vs. Staffelmiete: Indexmieten orientieren sich an einem externen Preisindex und können steigen oder sinken. Staffelmieten legen dagegen feste Erhöhungsbeträge in Euro für bestimmte Zeiträume fest. Rechtliche Anforderungen: Transparenz, konkrete Nennung des Referenzindexes (z. B. Verbraucherpreisindex) sowie eine verständliche Berechnungsmethode sind Pflicht. Kappungsgrenzen beachten: Bei Mieterhöhungen gelten gesetzliche Grenzen (z. B. max. 20 % innerhalb von drei Jahren bzw. 15 % in angespannten Wohngegenden). Kein doppeltes Abkassieren: Indexmiete und Modernisierungsumlage dürfen nicht gleichzeitig so kombiniert werden, dass die Mietbelastung unzulässig steigt. Sonderkündigungsrecht: Bei erheblichen Erhöhungen oder unwirksamen Klauseln kann der Mieter außerordentlich kündigen und gegebenenfalls überzahlte Beträge zurückfordern. Prüfungs- und Handlungsmöglichkeiten: Wer Zweifel an der Wirksamkeit einer Klausel hat, sollte Fachrat einholen (z. B. beim Mieterschutzverein oder von unseren Experten im Mietrecht)
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Celle Az: 4 U 199/09 Urteil vom 29.06.2011 Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. November 2009 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Verden wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. […]