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Urheberrechtsverletzung – Schadensersatzberechnung bei rechtswidrigem Filesharing

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Ein Internetnutzer muss für das Teilen des Films „The Goldfinch“ über eine Tauschbörse zahlen. Das Landgericht Frankenthal verurteilte ihn zu 921 Euro Schadensersatz und Abmahnkosten, da er den Film über seinen Internetanschluss illegal zum Download angeboten hatte. Obwohl er eine Unterlassungserklärung abgab, weigerte er sich zunächst, die geforderte Summe zu zahlen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Frankenthal
Datum: 19.03.2024
Aktenzeichen: 6 S 12/23
Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht
Rechtsbereiche: Urheberrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Inhaberin der Verwertungsrechte für den Film „The Goldfinch (Der Distelfink)“. Sie fordert Schadensersatz wegen der ungenehmigten Verbreitung des Films in einer Internettauschbörse und den Ersatz der Abmahnkosten. Sie argumentiert, dass die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers bei Filesharing in Internettauschbörsen gilt und verlangt Schadensersatz in Höhe der branchenüblichen Lizenzgebühren.
Beklagter: Anschlussinhaber der IP-Adresse, über die der Film angeboten wurde. Er gab eine Unterlassungserklärung ab und widerspricht der Täterschaftsvermutung, indem er die Möglichkeit der Nutzung durch weitere Personen aus seinem Haushalt darlegt.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Klägerin behauptet, dass der Beklagte den Film über eine Internettauschbörse angeboten hat und fordert Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten. Der Beklagte bestritt seine alleinige Nutzung und verwies auf andere mögliche Nutzer seines Internetanschlusses.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Beklagte als Anschlussinhaber für die öffentliche Zugänglichmachung des Films […]


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