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Rechtsanwälte Kotz GbR

Notwegerecht zur Carportanfahrt auf nicht mit dem öffentlichen Weg verbundenen Grundstücksteil

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Ein handfester Nachbarschaftsstreit um einen Carport landet vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Auslöser ist die Erhöhung des Carports um 1,24 Meter, die eine Handwerksunternehmerin als unzulässige Beeinträchtigung ihres historischen Fahrtrechts wertet. Doch die Klage scheitert, das Gericht sieht keine Rechtsverletzung durch den erhöhten Carport. Zum vorliegenden Urteil Az.: AN 17 K 23.1074 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgericht Ansbach Datum: 19.03.2024 Aktenzeichen: AN 17 K 23.1074 Verfahrensart: Verwaltungsrechtsstreit über Baugenehmigung Rechtsbereiche: Baurecht, Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eigentümerin des Grundstücks FlNr. 887; betreibt einen Handwerksbetrieb. Argumentiert gegen eine Baugenehmigung zur Erhöhung eines Carports auf dem Grundstück der Beigeladenen, da hierdurch ein Fahrtrecht betroffen sei, das nicht die Nutzung des klägerischen Grundstücks für gewerbliche Zwecke umfasse. Beigeladene: Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks; betreibt Vermietung von Monteurzimmern. Verteidigt die Baugenehmigung und beruft sich auf ein bestehendes Fahrtrecht über das klägerische Grundstück. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Erhöhung eines bestehenden Carports. Sie argumentiert, dass dies in Verbindung mit dem Carport nicht durch das im Grundbuch eingetragene Fahrtrecht gedeckt sei und es sich bei der Nutzung um eine gewerbliche Nutzung handele, die das Ortsbild beeinträchtigen könnte. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob das im Grundbuch eingetragene Fahrtrecht es der Beigeladenen erlaubt, den Carport zu nutzen, und ob die Erhöhung des Carports in die Rechte der Klägerin eingreift, insbesondere


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