Eine Reinigungskraft in Berlin klagt erfolgreich auf Entgeltfortzahlung, nachdem ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aufgrund von Zweifeln an ihrer Arbeitsunfähigkeit verweigert hatte. Der Fall wirft ein Licht auf die schwierige Situation von Arbeitnehmern, die nach einem abgelehnten Urlaubswunsch krankheitsbedingt ausfallen. Eine Ärztin bestätigte die Erkrankung der Frau und das Gericht gab ihr Recht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 22 Ca 8667/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Arbeitsgericht Berlin
- Datum: 19.03.2024
- Aktenzeichen: 22 Ca 8667/23
- Verfahrensart: Klageverfahren wegen Entgeltfortzahlung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlungsgesetz
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Angestellte, die als Hauswirtschafts- und Reinigungskraft arbeitet. Ihre wesentlichen Argumente beruhen auf ihrem Anspruch auf Entgeltfortzahlung während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vom 22.05. bis 15.06.2023.
- Beklagter: Arbeitgeber der Klägerin. Die Argumentation stützt sich auf die Zweifel an der Krankmeldung der Klägerin aufgrund der zeitlichen Nähe ihrer Kündigung und der beantragten Urlaubszeit.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin forderte Entgeltfortzahlung, da sie angab, aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig gewesen zu sein. Ihr Antrag auf Urlaub wurde zuvor abgelehnt. Der Beklagte stellte die Authentizität der Krankmeldung infrage und verweigerte die Zahlung.
- Kern des Rechtsstreits: Die Glaubwürdigkeit und Beweiskraft der von der Klägerin vorgelegten ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie die Berechtigung zur Einbehaltung der Vergütung durch den Arbeitgeber.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, der Klägerin 2.110,00 Euro brutto nebst Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin unverschuldet arbeitsunfähig war. Die vorgelegte ärztliche Bescheinigung und die Zeugenaussage bestätigten ihre Krankheit. Die hohen Beweisanforderungen an die Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber wurden nicht erreicht.
- Folgen: Der Beklagte muss das einbehaltene Entgelt nachzahlen. Das Urteil betont die Bedeutung ordnungsgemäßer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Beweismittel im Arbeitsrecht.
Umgang mit Arbeitsunfähigkeit: Gerichtsurteil zu Beweis und Entgeltfortzahlung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein zentrales Dokument im Spannungsfeld zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und medizinischer Dokumentation. Sie dient als rechtliche Grundlage für Ansprüche auf Lohnfortzahlung und bildet den Nachweis über den Gesundheitszustand eines Beschäftigten während krankheitsbedingter Fehlzeiten. Der rechtliche Rahmen definiert präzise Anforderungen an den Beweis der Arbeitsunfähigkeit. Arbeitnehmer müssen ihren Gesundheitszustand gegenüber dem Arbeitgeber durch ärztliche Bescheinigungen transparent machen und haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, solange keine begründeten Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen. Im Sozialrecht spielen dabei medizinische Gutachten und die Qualität der Dokumentation eine entscheidende Rolle. Ein konkreter Gerichtsfall wird nun zeigen, wie Gerichte mit Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit umgehen und welche Kriterien für die Erschütterung des Beweiswerts einer Krankmeldung entscheidend sind….