Ein ehemaliger Versicherungsvertreter hat vor dem Oberlandesgericht München einen wichtigen Sieg errungen. Ihm wurde Recht gegeben in seinem Kampf um die korrekte Abrechnung von Dynamikprovisionen, die ihm ein Versicherungsunternehmen über Jahre hinweg vorenthalten hatte. Obwohl das Unternehmen behauptete, der Vertreter habe auf die Zahlungen verzichtet, konnte dieser nachweisen, dass ihm die Gelder zustehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 5781/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht München
- Datum: 20.03.2024
- Aktenzeichen: 7 U 5781/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Handelsvertreterrecht, Vertragsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein ehemaliger Unterhandels- und Versicherungsvertreter, der Abrechnungen von der Beklagten verlangt. Er argumentiert, dass keine Vereinbarung über den Verzicht auf Abrechnungen von Dynamikprovisionen getroffen wurde und diese auch nicht verjährt sind.
- Beklagte: Ein Unternehmen, das Versicherungen und Finanzprodukte vermittelt. Sie behauptet, der Kläger habe auf Abrechnungen verzichtet und erhebt die Einrede der Verjährung.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger war als (Unter-)Handelsvertreter für die Beklagte tätig und verlangte Abrechnungen über dynamische Erhöhungen von Prämien und Leistungen aus Lebensversicherungsgeschäften sowie über die verdienten Provisionen für April 2015 und die sogenannte Günstigerprovision für 2014. Die Beklagte behauptet, der Kläger habe auf solche Abrechnungen verzichtet, was der Kläger bestreitet.
- Kern des Rechtsstreits:
Versicherungsvertreter im Konflikt: Streit um Provisionen und Vergütungsansprüche
Die Arbeit von Versicherungsvertretern basiert auf komplexen Vergütungsmodellen, bei denen Provisionen eine zentrale Rolle spielen. Vertriebsmitarbeiter im Versicherungsbereich sind oft von präzisen Abrechnungsmodalitäten abhängig, die ihre Einkommenssicherung und berufliche Existenz direkt beeinflussen. Streitigkeiten um Vergütungsansprüche und Provisionsabrechnungen sind in der Versicherungsbranche keine Seltenheit. Rechtliche Auseinandersetzungen, wie Stufenklagen, werden häufig eingeleitet, wenn Versicherungsvertreter Unstimmigkeiten bei Maklerprovisorien oder Vertragsverletzungen vermuten und ihre Rechte durch gerichtliche Schritte durchsetzen möchten. Der nun folgende Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die komplexen Herausforderungen im Wettbewerbsrecht und präzisen Anforderungen an Provisionsabrechnungen zwischen Versicherungsvertretern und ihren Auftraggebern.
Der Fall vor Gericht
Versicherungsvertreter erstreitet Abrechnungsanspruch für Dynamikprovisionen
Das Oberlandesgericht München hat einem ehemaligen selbständigen Handelsvertreter weitgehend Recht gegeben in seinem Streit um die Abrechnung von Dynamikprovisionen. Im Rechtsstreit ging es um Abrechnungsansprüche aus dynamischen Erhöhungen von Lebensversicherungsverträgen für den Zeitraum von 2011 bis 2015.
Gericht weist Verzichtsbehauptung des Unternehmens zurück
Das Versicherungsunternehmen hatte argumentiert, der Vertreter habe auf die detaillierte Abrechnung der Dynamikprovisionen verzichtet. Diese seien stattdessen pauschal mit 25.000 Euro abgegolten worden. Die Beweisaufnahme durch Zeugenbefragungen ergab jedoch, dass eine solche Verzichtsvereinbarung nicht existierte….