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Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung – Auflösungsantrag

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Wegen Respektlosigkeiten gegenüber seinen Vorgesetzten hat das Hessische Landesarbeitsgericht die Kündigung eines Managers bestätigt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen der Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz und zeigt, dass verbale Entgleisungen schwerwiegende Konsequenzen haben können. Obwohl der Manager bei einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschäftigt war, schützte ihn dies nicht vor dem Jobverlust. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Sa 82/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht Datum: 26.03.2024 Aktenzeichen: 8 Sa 82/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Kündigungsschutz- und Abmahnungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein ehemaliger Mitarbeiter in der Position eines Managers/Prokuristen, der sich gegen eine verhaltensbedingte Kündigung, einen Auflösungsantrag sowie Abmahnungen durch seinen Arbeitgeber wehrt. Er argumentierte, dass die Kündigung ungerechtfertigt sei und dass die Abmahnungen aus seiner Personalakte entfernt werden sollten. Beklagte: Eine international agierende Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft, die die Kündigung als rechtmäßig verteidigt, basierend auf dem Verhalten des Klägers gegenüber Vorgesetzten und Kollegen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war seit Januar 2017 als Manager bei der Beklagten beschäftigt und erhielt 2020 mehrere Abmahnungen wegen angeblich unangemessenen Verhaltens. Nachfolgend wurde ihm am 4. November 2020 eine


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