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Geschwindigkeitsmessung mit ProVida 2000 modular durch Hinterherfahren

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Wegen eines Messfehlers bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der A24 hob das Oberlandesgericht Brandenburg ein Urteil gegen einen Autofahrer auf, der in einer Baustelle 41 km/h zu schnell unterwegs gewesen sein soll. Das Amtsgericht Neuruppin hatte den Mann zuvor zu einer Geldbuße von 700 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Nun muss sich das Amtsgericht erneut mit dem Fall befassen und prüfen, ob die Geschwindigkeitsmessung korrekt war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 55/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 21.03.2024
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 55/24
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerde
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  1. Betroffener: Der Fahrer, dessen Geschwindigkeitsübertretung auf der Bundesautobahn festgestellt wurde. Die Argumentation des Betroffenen setzte darauf, dass die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war, da kein Messprotokoll vorlag und die Messung möglicherweise durch eine schiefe Einfahrt in eine Baustelle beeinflusst wurde.
  2. Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg: Diese beantragte, die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Betroffene erhielt eine Geldbuße und ein Fahrverbot aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h, die außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt wurde. Die Geschwindigkeit wurde mittels eines standardisierten Messverfahrens (ProVida 2000 modulare Anlage) ermittelt.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Rechtsstreit konzentrierte sich darauf, ob die Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei korrekt durchgeführt wurde und ob das Messverfahren als standardisiert anerkannt werden kann, insbesondere bezüglich der Vermeidung von Messfehlern und der notwendigen Berücksichtigung von Abweichungen gemäß der Gebrauchsanweisung.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Neuruppin wurde aufgehoben. Der Fall wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Neuruppin zurückverwiesen.
  • Begründung: Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die Messung nicht als standardisiertes Verfahren gelten konnte, da es zu einer Abstandsverringerung während der Messung kam, die nicht im Urteil durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt wurde. Dadurch genügte das Urteil nicht den Anforderungen an die Beweiswürdigung bei nicht-standardisierten Messverfahren.
  • Folgen: Der Fall muss erneut verhandelt werden, um festzustellen, ob die Geschwindigkeitsmessung beschreibt und korrekt durchgeführt wurde. Das Urteil dient als Präzedenzfall dafür, dass Messungen detailliert und entsprechend den Anforderungen an standardisierte Verfahren dokumentiert werden müssen, um ihre Richtigkeit sicherzustellen.

Präzise Geschwindigkeitsmessung: Neue Urteile zur Verkehrssicherheit im Fokus

Die Verkehrssicherheit ist ein zentrales Anliegen moderner Gesellschaften, und Geschwindigkeitskontrollen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Mobile Geschwindigkeitsmessgeräte wie das ProVida 2000 ermöglichen der Verkehrspolizei eine präzise Tempoüberwachung, um Unfälle zu reduzieren und Verkehrsteilnehmer zu schützen. Die Messverfahren bei Geschwindigkeitskontrollen haben sich in den letzten Jahren technisch stark weiterentwickelt….


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