Ein Paketbote, dem nach einer Krankmeldung fristlos gekündigt wurde, hat vor dem Landesarbeitsgericht Köln einen Sieg errungen. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam und verurteilte den Arbeitgeber zur Nachzahlung von Lohn und Annahmeverzugslohn, da der Bote die Pakete nicht gestohlen und seine Krankheit nicht vorgetäuscht hatte. Nun muss der Arbeitgeber tief in die Tasche greifen und den Lohn nachzahlen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 539/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 21.03.2024 Aktenzeichen: 7 Sa 539/23 Verfahrensart: Arbeitsgerichtsverfahren nach Berufung der Beklagten Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ehemaliger Berufskraftfahrer im Unternehmen der Beklagten, der gegen seine Fristlose Kündigung klagt und Entgeltansprüche geltend macht. Beklagte: Subunternehmerin eines Logistikunternehmens, die die fristlose Kündigung des Klägers ausgesprochen hat, und unter anderem Schadensersatzansprüche von ihrem Auftraggeber G ins Feld führt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, bei der Beklagten als Auslieferungsfahrer beschäftigt, wurde am 24.05.2023 fristlos gekündigt. Zuvor war der Kläger am 19.01.2023 arbeitsunfähig geschrieben, hatte aber am 20.01.2023 noch gearbeitet. Die Beklagte warf dem Kläger den Diebstahl zweier Pakete vor, was er bestritt. Während seines Krankenstandes herrschte keine Klarheit über die Fortsetzung seiner Beschäftigung. Kern des Rechtsstreits: Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung und die Ansprüche des Klägers auf Lohn- und
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Dieburg – Az.: 20 C 1531/11 (22) – Urteil vom 05.01.2012 Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Von einer Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen. Entscheidungsgründe Nachdem die Parteien den […]