Kein Erbe fürs Stiefkind? Wann es Ausnahmen gibt
Stiefkinder haben im Erbrecht nicht automatisch die gleichen Rechte wie leibliche Kinder. Oftmals herrscht Unklarheit darüber, ob und wie Stiefkinder erben können. Eine rechtzeitige Regelung der Erbfolge ist daher wichtig, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und den eigenen Willen durchzusetzen. Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten, Ihre Stiefkinder abzusichern und Ihren Nachlass gerecht zu verteilen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Keine automatische Erbberechtigung: Stiefkinder sind gesetzlich nicht automatisch Erben.
Testament erforderlich: Ohne Testament oder Erbvertrag erben Stiefkinder nichts.
Adoption als Lösung: Adoption verleiht Stiefkindern die gleichen Erbrechte wie leiblichen Kindern.
Erbschaftsteuerfreibetrag: Stiefkinder erhalten einen Freibetrag von 400.000 Euro.
Kein Pflichtteilsanspruch: Ohne Adoption haben Stiefkinder keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch.
Gestaltungsmöglichkeiten: Absicherung durch Testament, Erbvertrag, Vermächtnis oder Schenkungen.
Formvorschriften beachten: Testamente müssen korrekt handschriftlich oder notariell erstellt werden.
Rechtliche Risiken: Fehlerhafte Testamente können angefochten werden.
Frühzeitige Planung empfohlen: Vermeidet Streitigkeiten und sichert den eigenen Willen.
Fachliche Beratung nutzen: Unterstützung durch Notare und Rechtsanwälte ist ratsam.
Stiefkinder im Erbrecht: So sichern Sie ihr Erbe
Patchworkfamilien sind heute keine Seltenheit mehr. Doch was passiert im Erbfall mit den Stiefkindern? Viele wissen nicht, dass Stiefkinder nicht automatisch erbberechtigt sind. Ohne eine entsprechende Regelung im Testament gehen sie leer aus. Um Ihre […]