Weiterbildung & Kündigung: Rückzahlung vermeiden – Tipps Ihr Arbeitgeber hat in Ihre Weiterbildung investiert! Doch was passiert mit den Kosten, wenn Sie das Unternehmen vorzeitig verlassen? Eine Rückzahlungsvereinbarung regelt die Modalitäten, birgt aber auch rechtliche Fallstricke. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden und Ihre Rechte zu wahren. Symbolfoto: Flux gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Rückzahlungsvereinbarungen: Regeln die Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Wirksamkeit: Vereinbarungen müssen klar, verständlich und angemessen sein, sonst sind sie unwirksam. AGB-Kontrolle: Klauseln in Arbeitsverträgen unterliegen der strengen Kontrolle nach dem AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB). Bindungsdauer: Die Dauer der Bindung an das Unternehmen ist abhängig von der Dauer und den Kosten der Weiterbildung, es gelten Obergrenzen von bis zu 5 Jahren. BAG-Rechtsprechung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klare Grundsätze für die Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen entwickelt, die aktuelle Rechtslage wurde im Artikel berücksichtigt. Transparenz: Rückzahlungsklauseln müssen klar und eindeutig formuliert sein und dürfen keine versteckten Fallstricke enthalten. Staffelung: Die Rückzahlungssumme sollte mit zunehmender Betriebszugehörigkeit sinken (z.B. monatlich oder jährlich). Kündigungsgründe: Die Vereinbarung muss zwischen verschiedenen Kündigungsgründen (z.B. betriebsbedingt, verhaltensbedingt) differenzieren. Eine Rückzahlungspflicht besteht nur bei vom Arbeitnehmer zu vertretenden Kündigungen. Unwirksame Klauseln: Führen zur Nichtigkeit der Rückzahlungsverpflichtung. Der Arbeitgeber trägt dann die vollen Kosten der W
Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de SG Düsseldorf - Az.: S 1 U 162/17 - Urteil vom 08.05.2018 Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 3.11.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.3.2017 verurteilt, bei der Berechnung der anzurechnenden Abfindung bezüglich der wiederaufgelebten Rente nach dem Arbeitsunfall vom 0.0.2001 einen Betrag von 19.789,32 Euro und […]