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WEG – Anspruch auf Entfernung einer beschlossenen Videoüberwachungsanlage

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Überwachungskameras sorgen in Kassel für Zoff in einer Eigentümergemeinschaft. Ein Bewohner fühlte sich von den Kameras überwacht und zog vor Gericht – doch die Richter wiesen seine Klage ab. Der Streitpunkt: Dürfen gemeinsam beschlossene Überwachungskameras die Privatsphäre einzelner Eigentümer einschränken? Zum vorliegenden Urteil Az.: 800 C 2582/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Kassel Datum: 28.03.2024 Aktenzeichen: 800 C 2582/23 Verfahrensart: Klageverfahren Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Datenschutzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft A in Kassel. Begehrt die Entfernung von Überwachungskameras und beruft sich auf Belästigung und Einschränkung der Entfaltungsfreiheit. Fordert zudem die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Beklagter: Ebenfalls Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft, beauftragt mit der Installation und Überwachung von Kamerasystemen. Verteidigt sich mit dem Beschluss der Eigentümerversammlung von 2016. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verlangt die Entfernung von Videoüberwachungskameras, die vom Beklagten an mehreren Stellen der Wohnanlage angebracht wurden. Die Eigentümerversammlung hatte 2016 einstimmig beschlossen, Überwachungskameras zu installieren. Kern des Rechtsstreits: Diskussion über die Gültigkeit des Beschlusses der Eigentümerversammlung und ob der Kläger das Recht hat, die Entfernung der Kameras zu fordern oder ob dies durch die Eigentümergemeinschaft geschehen muss. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Begründung: Der Kläger


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