In Konstanz ist ein Streit um ein Grundstück eskaliert: Ein Miteigentümer, der auf dem Gelände einen Biergarten betreibt, hat erfolgreich die Zwangsversteigerung erstritten. Kurios: Obwohl eine Teilung des Grundstücks möglich gewesen wäre, scheiterte diese an den komplizierten Besitzverhältnissen und den unterschiedlichen Interessen der acht (!) Miteigentümer. Nun wird das Filetstück mit Biergarten wohl dem Meistbietenden zugeschlagen. Zum vorliegenden Urteil Az.: D 3 O 43/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Konstanz Datum: 28.03.2024 Aktenzeichen: D 3 O 43/23 Verfahrensart: Zivilverfahren zur Teilung einer Grundstücksbruchteils-gemeinschaft Rechtsbereiche: Sachenrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer von 77/110 Miteigentumsanteilen an dem Grundstück. Argumentierte, dass das Grundstück sich ohne Wertverlust in zwei Teile aufteilen lässt und verlangte eine Teilung gemäß seines Teilungsplans. Beklagter 1: Besitzer von 9/110 Miteigentumsanteilen, behauptete das Nicht-Erhalten des Teilungsantrags und lehnte eine Verwertung durch Zwangsversteigerung ab. Beklagte 2-7: Verschiedene Besitzer kleinerer Miteigentumsanteile. Sie behaupteten, dass es sich um ein bebautes Grundstück handelt und dass die Aufteilung den anteiligen Wert beeinflussen würde. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, als Hauptanteilseigner, verlangt die Teilung eines Miteigentumsgrundstücks oder alternativ dessen Veräußerung durch Zwangsversteigerung mit anteilige Erlösauszahlung. Kern des Rechtsstreits: Der Streit dreht sich um das Recht auf Teilung eines gemeinschaftl
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Kreuzfahrten erfreuen sich wachsender Beliebtheit und sind für viele Urlauber eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Reisen. Doch was passiert, wenn während einer Kreuzfahrt Probleme auftreten und die Reise nicht wie geplant verläuft? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Besonderheiten von Kreuzfahrten im Hinblick auf Reisemängel und gibt praktische Tipps für betroffene […]