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Wohnungseigentum: Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft

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Ein Wohnungseigentümer erstritt sich vor dem Landgericht Frankfurt am Main das Recht auf umfassende Einsicht in die Verwaltungsunterlagen seiner Eigentümergemeinschaft. Der Fall klärte die Frage, inwieweit Eigentümer auch Zugriff auf beim Steuerberater gelagerte und digitale Dokumente haben. Sogar Beiratsprotokolle müssen offengelegt werden, entschied das Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2-13 S 615/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Frankfurt am Main Datum: 13.01.2025 Aktenzeichen: 2-13 S 615/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Einsichtsrecht, Wohnungseigentumsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger begehrt Einsicht in Verwaltungsunterlagen, um deren Vollständigkeit zu prüfen. Dies umfasst sowohl Originalunterlagen als auch digitale Daten, sofern keine Papierunterlagen mehr existieren. Beklagte: Die Beklagte hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt Berufung eingelegt, mit der Begründung, dass bestimmte Unterlagen, auf die sich das Einsichtsrecht erstrecken soll, nicht in ihrem Zugriffsbereich liegen, da sie vom Steuerberater aufbewahrt werden. Sie behauptet, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt sei. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verlangt Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentumsgemeinschaft, insbesondere für das Jahr 2021. Die Beklagte hat argumentiert, dass einige der angeforderten Unterlagen, die beim Steuerberater lagern, nicht zugänglich sind. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger vollständige Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren, auch wenn bestimmte Dokumente beim Steuerberater gelagert werden. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen. Die Beklagte t


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