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Verkehrsunfall – mittelbarer Eigenbesitz des Unfallfahrzeugs

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In einer engen Straße in Stuttgart kracht ein Smart frontal in einen VW Touareg – und entfacht einen Rechtsstreit um die Schuldfrage. Das Oberlandesgericht Stuttgart gibt dem Touareg-Fahrer größtenteils Recht und verurteilt den Smart-Fahrer zu 80 Prozent Schadensersatz. Doch warum musste der Smart-Fahrer den Großteil der Kosten tragen, obwohl beide Fahrzeuge in der Engstelle kollidierten?


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
Datum: 14.01.2025
Aktenzeichen: 6 U 73/24
Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Eigentümerin des beschädigten Fahrzeugs VW Touareg, verlangt Schadensersatz für entstandene Kosten aufgrund eines Verkehrsunfalls. Die Klägerin argumentiert, dass ihr Geschäftsführer vorfahrtsberechtigt war und der Beklagte zu 2 zu schnell fuhr.
Beklagte zu 1: Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs Smart Fortwo. Eingestanden, für die Betriebsgefahr des Fahrzeugs zu haften, bestreitet jedoch die volle Schadensverantwortung.
Beklagter zu 2: Fahrer des bei der Beklagten zu 1 versicherten Fahrzeugs Smart Fortwo, bestreitet eine Mitschuld am Unfall und wirft der Klägerin verkehrswidriges Verhalten vor.

Um was ging es?

Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich auf einer schneebedeckten Straße mit einer engen Stelle, an der der VW Touareg und der Smart Fortwo kollidierten. Der Kläger fordert Schadensersatz für die Reparatur des VW Touareg und Nebenkosten.
Kern des Rechtsstreits: Wer trägt die Hauptschuld am Unfall und in welchem Umfang sind die Beklagten zum Schadensersatz verpflichtet? Die Frage der Vorfahrtsregel in einer Engstelle auf einer schneebedeckten Straße steht im Zentrum des St[…]


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