Ein geplatzter Grundstücksdeal in Halle sorgt für gerichtliches Nachspiel: Zwei Käufer wehren sich gegen die Rechnung des Notars, der trotz gescheiterter Verhandlungen Gebühren von je 141,61 Euro verlangt. Das Landgericht Halle gibt dem Notar Recht und weist die Klage ab, da die Käufer die Verhandlungen platzen ließen und der Notar seine Arbeit ordnungsgemäß erledigt hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 OH 8/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Halle (Saale) Datum: 19.04.2024 Aktenzeichen: 4 OH 8/23 Verfahrensart: Kostenprüfungsverfahren Rechtsbereiche: Notarkostenrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller 1 und Antragsteller 2: Käufer eines Grundstücks und Antragsteller im Kostenprüfungsverfahren. Sie argumentieren, dass der vom Notar gefertigte Kaufvertragsentwurf fehlerhaft und nicht entsprechend ihrer Anmerkungen korrigiert gewesen sei. Zudem anerkennten die Stadt und der Notar den Einigungsvertrag sowie das Vermögenszuordnungsgesetz und den Bescheid des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen nicht. Stadt (Verkäuferin): Vertragspartnerin im geplanten Grundstückskauf, die den Änderungswünschen der Antragsteller nicht zustimmte. Notar: Hat den Kaufvertragsentwurf gefertigt und die Beurkundung vorbereitet. Der Notar gibt an, dass die Beurkundung am 30.03.2023 scheiterte, weil die Antragsteller Änderungswünsche äußerten, die von der Stadt nicht akzeptiert wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragsteller hatten beim Notar einen Grundstückskaufvertragsentwurf zur Beurkundung eines Erw
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Gera, Az.: 3 OH 54/12, Beschluss vom 17.07.2015 Der Antrag auf entschädigungslose Entbindung des Sachverständigen vom 20.11.2014 des Antragstellers wird zurückgewiesen Die ergänzende Begutachtung wird davon abhängig gemacht, dass der Antragsteller einen weiteren Auslagenvorschuss von 850,00 € bis zum 07.08.2015 bei Gericht einzahlt. Gründe Der Antragsteller ist der Auffassung, […]