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Mietdifferenzschaden nur bei vergleichbaren Wohnungen

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Schimmelpilz in der Mietwohnung – Mieter kündigen rechtmäßig und erhalten Schadensersatz! Das Landgericht Braunschweig stärkt Mieterrechte und urteilt zugunsten der Mieter, die aufgrund von Schimmelbildung ihre Wohnung gekündigt hatten. Neben der Mietminderung wurden ihnen auch Fahrtkosten für die Wohnungssuche erstattet, die Forderung nach Mietdifferenz wurde jedoch abgelehnt.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Braunschweig
Datum: 29.10.2024
Aktenzeichen: 6 S 40/24
Verfahrensart: Berufungsverfahren im Mietrecht
Rechtsbereiche: Mietrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Die Mieter einer Wohnung in Königslutter, die Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, da Schimmelpilzbildung in der Wohnung aufgetreten ist. Sie haben aufgrund dieses Problems das Mietverhältnis gekündigt und sind in eine teurere Wohnung umgezogen.
Beklagten: Die Vermieter der Wohnung, die von den Klägern zusätzlich zu Mietzinszahlungen aufgefordert werden und andererseits mit einer Widerklage gegen die Kläger vorgehen.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Parteien waren in einem Mietverhältnis über eine Wohnung in Königslutter verbunden. Aufgrund von Schimmelpilzbildung kündigten die Kläger das Mietverhältnis und zogen in eine teurere Wohnung. Daraufhin verklagten sie die Beklagten auf Schadensersatz. Die Beklagten verlangten ihrerseits Mietzahlungen in der Widerklage für den von den Klägern bewohnten Zeitraum.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Kläger als Mieter Anspruch auf einen Mietdifferenzschaden haben und die Frage, wie die Mietminderung wegen Schimmelpilzbildung zu bemessen ist. Es wurde auch über Beschädigung der Mietsache durch die Kläger gestritten.


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