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Anbringung eines außen an der Balkonbrüstung befestigten Balkonkraftwerks bei Mietwohnung

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Balkonkraftwerk sorgt für Zoff im Kölner Mietshaus! Eine Mieterin brachte ihre Vermieterin vor Gericht, weil diese eigenmächtig eine Solaranlage an ihrem Balkon installiert hatte. Das Amtsgericht Köln entschied zugunsten der Vermieterin und ordnete den Rückbau der Anlage an, da Sicherheitsbedenken bestanden und die Mieterin keine entsprechenden Nachweise erbringen konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 208 C 460/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Köln Datum: 11.07.2024 Aktenzeichen: 208 C 460/23 Verfahrensart: Mietrechtsstreit Rechtsbereiche: Mietrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Vermieterin der Wohnung in Köln. Sie verlangt die Beseitigung eines Balkonkraftwerks an der Außenseite des Balkons der von ihr vermieteten Wohnung, da sie der Ansicht ist, dass keine Genehmigung zur Anbringung besteht und keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Beklagte: Mieterin der Wohnung und ihr Enkelsohn. Sie haben das Balkonkraftwerk ohne Zustimmung der Vermieterin angebracht und bestehen darauf, dass sie einen Anspruch auf die Genehmigung zur Anbringung haben, da das Balkonkraftwerk fachmännisch installiert ist. Um was ging es? Sachverhalt: Die Beklagte, Mieterin der Wohnung, und ihr Enkel haben ohne Einwilligung der Vermieterin ein Balkonkraftwerk an der Außenseite des Balkons angebracht. Die Vermieterin forderte die Beseitigung der Anlage, da keine Zustimmung eingeholt und die Fachgerechte Installation sowie eine Sicherheitsleistung nicht nachgewiesen wurden. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Beklagten einen Anspruch auf die Genehmigung zur Anbringung des Balkonkraftwerks haben und ob die Anbringung trotz fehlender Sicherheitsvorkehrungen zulässig ist. Was wurde entschieden?


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