In Potsdam entbrennt ein Rechtsstreit um die Nutzung einer Immobilie. Eine Eigentümerin wollte einem Bewohner lediglich ein Wohnrecht einräumen, doch dieser nutzt die Räume nun auch als Büro. Das Oberlandesgericht Brandenburg musste entscheiden, ob diese kombinierte Nutzung zulässig ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 W 26/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Datum: 30.04.2024
- Aktenzeichen: 5 W 26/24
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen Zurückweisung eines Antrages auf Löschung einer Grundbucheintragung
- Rechtsbereiche: Grundbuchrecht
Beteiligte Parteien:
- Beteiligte: Eingetragene Eigentümerin des Grundstücks, die die Löschung der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit anregte. Sie argumentierte, dass das eingeräumte Recht unzulässig ist, da es auch eine exklusive Nutzung zu Bürozwecken ohne nachrangige Wohnnutzung erlaubt.
- Grundbuchamt: Behörde, die die Löschungsanregung zurückwies mit der Begründung, dass eine Büronutzung ein untergeordneter Zweck der Dienstbarkeit sei.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Eigentümerin eines Grundstücks hatte eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer anderen Person bewilligt, die sowohl Wohn- als auch Büronutzung erlaubte. Eine Eintragung als Dingliches Wohnungsrecht wurde im Grundbuch vorgenommen. Die Eigentümerin regte die Löschung der Dienstbarkeit an, da ihrer Meinung nach das Recht auch eine ausschließliche Büronutzung ohne Vorrang der Wohnnutzung erlaubte.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Eintragung der Dienstbarkeit als dingliches Wohnungsrecht unzulässig war, weil sie neben der Wohnnutzung auch eine gleichwertige oder exklusive Büronutzung zuließ.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde der Beteiligten wurde zurückgewiesen.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit als dingliches Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB nicht unzulässig ist, solange das Wohnen der Hauptzweck bleibt. Die Möglichkeit der Nutzung zu gewerblichen Zwecken unterstellt dies als zulässig, solange das Wohnrecht dominiert.
- Folgen: Die Eintragung bleibt bestehen, und die Eintragung der Dienstbarkeit wird nicht von Amts wegen gelöscht. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die antragstellende Partei, und eine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten wurde nicht getroffen.
Komplexe Wohnrechte: Ein Urteil zur Löschung und Übertragung im Grundstücksrecht
Immobilien und Eigentumsrechte sind komplexe Rechtsbereiche, die zahlreiche rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Eine besondere Form stellt dabei das dingliche Wohnungsrecht dar, das Nutzungsberechtigten langfristige Wohnmöglichkeiten auf fremdem Grundstück einräumt. Dieses besondere Rechtsinstrument im Grundstücksrecht ermöglicht es Berechtigten, ein Wohnrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Löschung solcher Rechte unterliegt spezifischen rechtlichen Voraussetzungen, die für Eigentümer, Erben und Nutzungsberechtigte gleichermaßen bedeutsam sind. Im Folgenden wird ein konkreter Fall näher beleuchtet, der die komplexen Mechanismen der Wohnrechtsübertragung und -löschung exemplarisch aufzeigt….