Ein selbstständiger Rentner scheiterte vor Gericht mit dem Versuch, seine Krankentagegeldversicherung trotz Rentenbezugs aufrechtzuerhalten. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass die Versicherung mit dem Renteneintritt automatisch endet, selbst wenn der Versicherte weiterarbeitet. Der Kläger muss nun die Kosten des Verfahrens tragen und auf die geforderten 19.320 Euro Krankentagegeld verzichten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 72/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 03.05.2024 Aktenzeichen: 11 U 72/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger begehrt Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung aufgrund angeblicher Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2020 und die Feststellung des Fortbestehens der Versicherung über den 31.08.2017 hinaus. Beklagte: Die Beklagte vertritt die Auffassung, dass der Krankentagegeldversicherungsvertrag mit dem Bezug der Altersrente des Klägers zum 01.09.2017 endete und kein neuer Vertrag zustande kam. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte Zahlungen und die Feststellung des Fortbestands seiner Krankentagegeldversicherung nach Erreichen des Rentenalters. Er berief sich auf eine Individualvereinbarung und ein angebliches Vertragsangebot, das die Beklagte seiner Ansicht nach konkludent angenommen habe. Kern des Rechtsstreits: Ob der Krankentagegeldversicherungsvertrag der Parteien über das reguläre Ende hinaus bestehen geblieben ist oder ob ein neuer Vertrag zustande kam, indem die Beklagte konkludent handelte. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewie
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Ersatzforderung für Abgeholzten Baum: Ein Fall von Nachbarschaftsrecht und Selbsthilfe Die vorliegende Gerichtsentscheidung dreht sich um einen komplexen Fall des Nachbarschaftsrechts, insbesondere um den Konflikt zwischen Baumschutz und den Rechten von Straßenanliegern. Im Kern des Streits steht die Forderung eines Schadensersatzes in Höhe von 8.200 EUR für einen gefällten Baum, […]