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Verkehrsunfall – Schadensersatz für Sachverständigenkosten und Abschleppkosten/Standkosten

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Totalschaden am VW Golf sorgt für Gerichtsstreit: Versicherung wollte Gutachter- und Abschleppkosten nicht vollständig übernehmen – doch der Kläger bekam Recht! Das Amtsgericht Helmstedt verurteilte die Versicherung zur Zahlung von 643,14 Euro nebst Zinsen, da Gutachten und Standgebühren bei einem Totalschaden rechtmäßig sind.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Amtsgericht Helmstedt
Datum: 08.05.2024
Aktenzeichen: 2 C 544/23 (1)
Verfahrensart: Zivilverfahren bezüglich Ansprüche aus Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Eigentümer des beschädigten Pkw VW Golf V Variant. Der Kläger fordert Schadensersatz für Kosten eines Sachverständigengutachtens und Abschleppkosten, die er vorgeleistet hat.
Beklagte: Haftpflichtversicherung des Fahrzeugführers, der den Unfall verursachte. Die Beklagte hat teilweise Zahlungen geleistet, bestreitet jedoch die Notwendigkeit der vollen Höhe der Sachverständigen- und Abschleppkosten.

Um was ging es?

Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall am 27.07.2023 wurde das Fahrzeug des Klägers beschädigt. Die Haftung der Beklagten ist unstrittig. Der Kläger hat Kosten für ein Sachverständigengutachten über 858,19 € und Abschleppkosten von 897,86 € getragen. Er klagt auf Erstattung der verbleibenden Kosten in Höhe von 643,14 €, nachdem die Beklagte bereits einen Teil reguliert hatte.
Kern des Rechtsstreits: Der Streit besteht um die Frage, ob die von der Beklagten geleisteten Teilerstattungen von Sachverständigen- und Abschleppkosten ausreichen und ob der Kläger seine Schadensminderungspflicht verletzt hat.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Klage ist begr[…]


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