Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Amtsgericht Helmstedt
Datum: 08.05.2024
Aktenzeichen: 2 C 544/23 (1)
Verfahrensart: Zivilverfahren bezüglich Ansprüche aus Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Eigentümer des beschädigten Pkw VW Golf V Variant. Der Kläger fordert Schadensersatz für Kosten eines Sachverständigengutachtens und Abschleppkosten, die er vorgeleistet hat.
Beklagte: Haftpflichtversicherung des Fahrzeugführers, der den Unfall verursachte. Die Beklagte hat teilweise Zahlungen geleistet, bestreitet jedoch die Notwendigkeit der vollen Höhe der Sachverständigen- und Abschleppkosten.
Um was ging es?
Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall am 27.07.2023 wurde das Fahrzeug des Klägers beschädigt. Die Haftung der Beklagten ist unstrittig. Der Kläger hat Kosten für ein Sachverständigengutachten über 858,19 € und Abschleppkosten von 897,86 € getragen. Er klagt auf Erstattung der verbleibenden Kosten in Höhe von 643,14 €, nachdem die Beklagte bereits einen Teil reguliert hatte.
Kern des Rechtsstreits: Der Streit besteht um die Frage, ob die von der Beklagten geleisteten Teilerstattungen von Sachverständigen- und Abschleppkosten ausreichen und ob der Kläger seine Schadensminderungspflicht verletzt hat.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Klage ist begr[…]