Ein junger Mann wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth zur Rückzahlung von 10.400 Euro verurteilt, weil er Gelder aus einem Kryptowährungsbetrug für unbekannte Täter weitergeleitet hatte. Obwohl er selbst Opfer des Betrugs wurde, sah das Gericht in seinem Handeln leichtfertige Geldwäsche, da er die Herkunft der Gelder aus kriminellen Machenschaften hätte erkennen müssen. Der Fall zeigt die Gefahren von Online-Investitionen und die strenge Haftung bei Beteiligung an Geldwäsche, selbst bei jungen und unerfahrenen Personen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 O 4768/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth Datum: 08.05.2024 Aktenzeichen: 19 O 4768/23 Verfahrensart: Zivilprozess Rechtsbereiche: Zivilrecht, Deliktsrecht, Strafrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger ist eine Person, die Geldbeträge täuschungsbedingt auf das Konto des Beklagten überwiesen hat. Er verlangt die Rückzahlung dieser Beträge sowie die Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten. Beklagter: Der Beklagte ist eine Person, die die überwiesenen Geldbeträge in Bitcoin umgewandelt und weitergeleitet hat. Er behauptet, als gutgläubiger Strohmann gehandelt zu haben und nicht mehr bereichert zu sein. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger wurde durch einen vermeintlichen Trademanager dazu gebracht, Geldbeträge auf das Konto des Beklagten zu überweisen, da ihm vorgespiegelt wurde, dass der Beklagte für die Raiffeisenbank tätig sei. Der Beklagte wiederum gab die erhaltenen Gelder auf Weisung einer ihm unbekannten Person in Bitcoin-Form weiter, da er glaubte, er investiere in eine Geldanlage.
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de OLG Oldenburg – Az.: 2 Ss (OWi) 230/20 – Beschluss vom 08.10.2020 Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 1.7.2020 wird auf ihre Kosten als offensichtlich unbegründet verworfen. Gründe Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (115 km/h statt erlaubter 70 km/h) zu einer […]