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Rückzahlung täuschungsbedingt überwiesener Gelder bei Weiterleitung auf andere Konten

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Ein junger Mann wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth zur Rückzahlung von 10.400 Euro verurteilt, weil er Gelder aus einem Kryptowährungsbetrug für unbekannte Täter weitergeleitet hatte. Obwohl er selbst Opfer des Betrugs wurde, sah das Gericht in seinem Handeln leichtfertige Geldwäsche, da er die Herkunft der Gelder aus kriminellen Machenschaften hätte erkennen müssen. Der Fall zeigt die Gefahren von Online-Investitionen und die strenge Haftung bei Beteiligung an Geldwäsche, selbst bei jungen und unerfahrenen Personen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 O 4768/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Datum: 08.05.2024
  • Aktenzeichen: 19 O 4768/23
  • Verfahrensart: Zivilprozess
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Deliktsrecht, Strafrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger ist eine Person, die Geldbeträge täuschungsbedingt auf das Konto des Beklagten überwiesen hat. Er verlangt die Rückzahlung dieser Beträge sowie die Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten.
  • Beklagter: Der Beklagte ist eine Person, die die überwiesenen Geldbeträge in Bitcoin umgewandelt und weitergeleitet hat. Er behauptet, als gutgläubiger Strohmann gehandelt zu haben und nicht mehr bereichert zu sein.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger wurde durch einen vermeintlichen Trademanager dazu gebracht, Geldbeträge auf das Konto des Beklagten zu überweisen, da ihm vorgespiegelt wurde, dass der Beklagte für die Raiffeisenbank tätig sei. Der Beklagte wiederum gab die erhaltenen Gelder auf Weisung einer ihm unbekannten Person in Bitcoin-Form weiter, da er glaubte, er investiere in eine Geldanlage.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits liegt darin, ob der Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung der Gelder hat, die auf das Konto des Beklagten überwiesen wurden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, dem Kläger 10.400,00 € zuzüglich Zinsen sowie Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.110,13 € zu zahlen. Die Klage war begründet.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass der Beklagte durch das Weiterleiten der Gelder leichtfertig gehandelt und somit den Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) erfüllt hat. Der Beklagte erkannte leichtfertig nicht, dass die Gelder aus einer rechtswidrigen Tat stammten.
  • Folgen: Der Beklagte muss die geforderten Beträge an den Kläger zahlen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, und der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Sowohl der Kläger als auch der Beklagte haben Anzeige gegen unbekannt wegen Anlagebetrugs erstattet.

Betrug bei Geldüberweisungen: Rechte und Rückforderungsmöglichkeiten im Fokus

Geldüberweisungen gehören heute zum Alltag digitaler Finanzkommunikation. Während die meisten Transaktionen reibungslos ablaufen, gibt es Situationen, in denen Überweisungen durch Täuschung oder Betrug zustande kommen. Der Missbrauch von Kontoinformationen und arglistige Täuschungen stellen Betroffene vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Die Rückforderung von täuschungsbedingt überwiesenen Geldern ist ein sensibler Prozess, bei dem Geschädigte verschiedene rechtliche Ansprüche geltend machen können. Schadensersatz, vertragliche Rückzahlungspflichten und der Nachweis einer illegalen Überweisung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Welche Möglichkeiten Betroffene haben und wie Gerichte solche Fälle bewerten, zeigt der folgende konkrete Rechtsfall….


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