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Pflichtteilsanspruch – Berechnung

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Eine Stiefmutter erbt das Vermögen ihres verstorbenen Mannes, doch die Tochter aus erster Ehe geht nicht leer aus. Das Landgericht Ellwangen sprach der Tochter ihren Pflichtteil zu, da der Vater der Stiefmutter zu Lebzeiten ein wertvolles Nießbrauchrecht schenkte. Der Streitwert: knapp 4.000 Euro plus Zinsen – ein Fall, der die Feinheiten des Erbrechts beleuchtet.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 08.05.2024
Aktenzeichen: 1 S 83/23
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Die Tochter des im Januar 2017 verstorbenen Erblassers, H. Sie argumentiert, dass ihr ein Pflichtteil zusteht und bemängelt die Berechnung des Nachlasses durch die Beklagte.
Beklagte: Die zweite Ehefrau des Erblassers und testamentarische Alleinerbin. Sie wendet ein, dass der Nachlass überschuldet sei und keine Pflichtteilsergänzungsansprüche bestünden.

Um was ging es?

Sachverhalt: Streit zwischen der Tochter des Verstorbenen und dessen zweiter Ehefrau über den Pflichtteil aus dem Nachlass des Erblassers. Der Erblasser hatte seine zweite Ehefrau zur Alleinerbin gemacht und der Tochter stand somit der Pflichtteil zu.
Kern des Rechtsstreits: Die Berechnung der Pflichtteilsansprüche der Tochter, insbesondere die Berücksichtigung der Aktiva, Passiva und etwaiger Schenkungen.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen. Die Klägerin hat Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe von 3.890,25 EUR zuzüglich Zinsen seit Rechtshängigkeit.
Begründung: Das Gericht gelangte zur Entscheidung, da die Aktiva des Nachlasses korrekt erfasst und die Passiva ordnungsgemäß abgezogen wurden, einschließlich […]


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