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Rechtsanwälte Kotz GbR

Pflicht zur umgehenden Beseitigung von hervorgerufenen Verschmutzungen auf Straße

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Ein Landwirt muss zahlen, nachdem ein Müllwagen auf einer verschmutzten Straße verunglückte. Der Maishäcksler des Landwirts hatte die Straße mit Matsch bedeckt, was nach Regenfällen zu einer gefährlichen Rutschpartie für den LKW-Fahrer wurde. Obwohl der Fahrer für seine Unaufmerksamkeit mitverantwortlich gemacht wurde, trägt der Landwirt den Großteil der Schuld und muss nun für den entstandenen Schaden aufkommen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 71/23 (2) | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Flensburg Datum: 10.05.2024 Aktenzeichen: 12 O 71/23 (2) Verfahrensart: Zivilrechtsverfahren Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Versicherungsgesellschaft, die Schadensersatz für ein Müllfahrzeug fordert, das bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde. Sie argumentiert, dass die Verschmutzung der Straße durch den Maishäcksler zu dem Unfall geführt habe, und macht entsprechend Regressansprüche geltend. Beklagte: Eine Versicherungsgesellschaft, die den Maishäcksler haftpflichtversicherte, und der Fahrer des Maishäckslers. Sie bestreiten die Verschmutzung der Straße und argumentieren, dass der Fahrer des Müllfahrzeugs hauptsächlich für den Unfall verantwortlich sei. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangt Schadensersatz für einen Verkehrsunfall am 1.10.2018, bei dem ihr versichertes Müllfahrzeug aufgrund einer Straße verschmutzt mit Kleie von der Fahrbahn abkam. Die Klägerin macht geltend, dass der Maishäcksler Fahrer für diese Verschmutzung verantwortlich ist und dass die Beklagten gemäß § 32 StVO die Straße hätten reinigen müssen. Kern des Rechtsstreits: Ob die Verschmutzung der Straße durch den Maishäcksler den Unfall verursacht hat und ob die Beklagten für die Reinigung ver


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