Ein Landwirt muss zahlen, nachdem ein Müllwagen auf einer verschmutzten Straße verunglückte. Der Maishäcksler des Landwirts hatte die Straße mit Matsch bedeckt, was nach Regenfällen zu einer gefährlichen Rutschpartie für den LKW-Fahrer wurde. Obwohl der Fahrer für seine Unaufmerksamkeit mitverantwortlich gemacht wurde, trägt der Landwirt den Großteil der Schuld und muss nun für den entstandenen Schaden aufkommen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 71/23 (2) | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Flensburg
- Datum: 10.05.2024
- Aktenzeichen: 12 O 71/23 (2)
- Verfahrensart: Zivilrechtsverfahren
- Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eine Versicherungsgesellschaft, die Schadensersatz für ein Müllfahrzeug fordert, das bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde. Sie argumentiert, dass die Verschmutzung der Straße durch den Maishäcksler zu dem Unfall geführt habe, und macht entsprechend Regressansprüche geltend.
- Beklagte: Eine Versicherungsgesellschaft, die den Maishäcksler haftpflichtversicherte, und der Fahrer des Maishäckslers. Sie bestreiten die Verschmutzung der Straße und argumentieren, dass der Fahrer des Müllfahrzeugs hauptsächlich für den Unfall verantwortlich sei.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin verlangt Schadensersatz für einen Verkehrsunfall am 1.10.2018, bei dem ihr versichertes Müllfahrzeug aufgrund einer Straße verschmutzt mit Kleie von der Fahrbahn abkam. Die Klägerin macht geltend, dass der Maishäcksler Fahrer für diese Verschmutzung verantwortlich ist und dass die Beklagten gemäß § 32 StVO die Straße hätten reinigen müssen.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die Verschmutzung der Straße durch den Maishäcksler den Unfall verursacht hat und ob die Beklagten für die Reinigung verantwortlich waren, wodurch sie im Rahmen der §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 StVO haften.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin 19.617,03 € nebst Zinsen zu zahlen.
- Begründung: Das Gericht folgerte aus Zeugenaussagen und einem Sachverständigengutachten, dass die Verschmutzung des B…-W… durch den Maishäcksler sowohl eine abstrakte Gefahr darstellte als auch den Unfall verursachte. Die Beklagten haben damit gegen § 32 StVO verstoßen und sich schadensersatzpflichtig gemacht.
- Folgen: Die Beklagten müssen den Schadensersatz sowie die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil verdeutlicht die Pflichten zur Vermeidung und Beseitigung von Straßenverschmutzungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten.
Gerichtsurteil zur Straßenreinigungspflicht: Verantwortung und Sicherheit im Fokus
Die Sauberkeit und Verkehrssicherheit öffentlicher Straßen ist ein zentrales Thema kommunaler Verantwortung. Anwohner und Grundstückseigentümer tragen dabei eine wichtige Rolle bei der Reinigungspflicht von Verkehrsflächen. Die Straßenreinigungspflicht umfasst nicht nur ästhetische Aspekte, sondern ist primär eine Frage der öffentlichen Sicherheit. Verschmutzungen auf Straßen können schnell zu gefährlichen Situationen führen – sei es durch Schmutz, Schlamm oder andere Ablagerungen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die lokalen Straßenverordnungen definieren daher klare Regelungen zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen….