Ein Master-Bewerber an der TU München scheiterte vor Gericht, nachdem die Universität ihm die Verwendung von Künstlicher Intelligenz bei seinem Bewerbungsessay nachgewiesen hatte. Die Prüfer entlarvten den Täuschungsversuch anhand von auffälligen Mustern im Text, die typisch für KI-generierte Inhalte sind. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Universität, den Bewerber vom Zulassungsverfahren auszuschließen. Zum vorliegenden Urteil Az.: M 3 E 24.1136 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgericht München Datum: 08.05.2024 Aktenzeichen: M 3 E 24.1136 Verfahrensart: Einstweiliges Rechtsschutzverfahren Rechtsbereiche: Hochschulrecht, Verwaltungsprozessrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Ein Bewerber, der an der Technischen Universität München für den Masterstudiengang „Management and Technology“ zugelassen werden möchte. Er argumentiert, dass er die erforderlichen Qualifikationen erfüllt und keine Täuschung begangen hat. Antragsgegner: Technische Universität München (TUM), die den Antragsteller aufgrund angeblicher Nichterfüllung der Qualifikationsvoraussetzungen und eines Täuschungsversuchs vom laufenden Bewerbungsverfahren ausgeschlossen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller bewarb sich für den Masterstudiengang „Management and Technology“ an der TUM und reichte ein Essay ein. Die TUM lehnte die Bewerbung aufgrund unzureichender Qualifikationen und später wegen eines Täuschungsvorwurfs ab. Der Vorwurf basierte auf der Annahme, dass das Essay teilweise von einer KI verfasst wurde. Kern des
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de OVG Niedersachsen – Az.: 1 LB 2/22 – Urteil vom 10.11.2022 Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig – 2. Kammer – vom 13. November 2019 (2 A 829/17) geändert und wie folgt gefasst: Der Bescheid der Beklagten vom 23. Februar 2017 in der Fassung des […]