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Auskunftspflicht des Hausgenossen über den Nachlass

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Ein Erbe scheiterte vor dem Oberlandesgericht Brandenburg mit seiner Klage auf Auskunft über den Nachlass eines 2019 Verstorbenen. Die Beklagten, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers in dessen Haus wohnten, mussten keine Auskunft über den Nachlassbestand und Kontobewegungen erteilen, da sie als Hausgenossen bereits Mitbesitzer waren und der Erbe den Nachlass sichten konnte. Das Gericht betonte zudem das Vertrauensverhältnis in der häuslichen Pflege und sah keine Notwendigkeit für eine detaillierte Rechnungslegung der Kontoverwaltung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 90/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 07.05.2024
  • Aktenzeichen: 3 U 90/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren in einer Erbschaftsangelegenheit
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Erbe des am 28.07.2019 verstorbenen Erblassers G… F… G…, der Auskunft über den Nachlass verlangt und behauptet, dass die Beklagten unberechtigterweise Nachlassgegenstände in Besitz genommen und entsorgt haben. Er ist im Besitz eines Erbauseinandersetzungsvertrags.
  • Beklagte zu 1: Eine Familienangehörige, die mit dem Erblasser in einem gemeinsamen Haushalt lebte und über eine Vorsorgevollmacht verfügte. Sie argumentiert, dass alle Einkäufe für den Erblasser in seinem Auftrag getätigt wurden und sie niemals die Kontrolle über den Nachlass unrechtmäßig übernommen hat.
  • Beklagter zu 2: Eine weitere Familienangehörige, deren Anschlussberufung als unzulässig verworfen wurde. Keine eigenständige Rolle in der Erfüllung von Auskunftspflichten.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger verlangt von den Beklagten Auskunft über den Nachlass des Erblassers, insbesondere über Kontobewegungen und den Verbleib spezifischer Nachlassgegenstände. Er behauptet, dass die Beklagten die Besitztümer des Erblassers unberechtigt in ihren Besitz genommen haben.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die Beklagten dem Kläger Auskunft über den Nachlass schulden und ob sie sich unrechtmäßig am Nachlass bedient haben.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Beklagten müssen dem Kläger keine weitere Auskunft über den Nachlass erteilen.
  • Begründung: Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass die Beklagten den Nachlass in ihrem Besitz hatten. Außerdem wurde argumentiert, dass aufgrund der früheren Mitbewohnerschaft der Beklagten mit dem Erblasser keine Pflicht zur Herausgabe von Bestandsverzeichnissen bestand. Auch ist die Nichtgeltendmachung einer Auskunft durch den Erblasser selbst als stillschweigende Zustimmung zu den Handlungen der Beklagten zu interpretieren.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Entscheidung ist für die Beteiligten endgültig, da keine Revision zugelassen wurde. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung von klaren Besitzverhältnissen und die rechtlichen Grenzen von Auskunftsansprüchen in Erbschaftsangelegenheiten.

Nachlassklärung: Wichtige Auskunftspflichten für Erben im Erbrecht

Was passiert, wenn Angehörige nach dem Tod eines Familienmitglieds Klarheit über dessen Erbschaft und Vermögen gewinnen möchten? Die Nachlassklärung ist oft ein komplexer Prozess, bei dem verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten sind. Nicht immer ist der Zugang zu Informationen über den Nachlass einfach, besonders wenn Hausgenossen oder enge Bekannte wichtige Hinweise geben könnten….


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