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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf Löschung einer Baulast

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Ein Jenaer Einkaufszentrum muss weiterhin 134 Parkplätze für Anwohner bereithalten. Der Eigentümer scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht mit dem Versuch, eine 30 Jahre alte Baulast zu löschen. Das Gericht bestätigte die andauernde Gültigkeit der Verpflichtung und betonte das öffentliche Interesse an der Parkplatzsicherung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 KO 287/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Thüringer Oberverwaltungsgericht Datum: 07.05.2024 Aktenzeichen: 1 KO 287/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren wegen Löschung einer Baulast Rechtsbereiche: Öffentliches Baurecht, Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer des C. Einkaufszentrums in Jena. Er möchte die Löschung einer Baulast, die 134 Stellplätze in einem Parkhaus sichert, da seiner Meinung nach kein öffentliches Interesse mehr an ihrem Erhalt besteht. Beklagte: Stadt Jena. Sie lehnt die Löschung der Baulast ab, da die Stellplätze weiterhin zur Kompensation von Planungsbedingen genutzt werden und argumentiert, dass das öffentliche Interesse an der Baulast fortbesteht. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks mit einem Einkaufszentrum in Jena, auf dem eine Baulast zugunsten der Stadt liegt, die 134 Stellplätze in einem dazugehörigen Parkhaus sichert. Die Baulast wurde ursprünglich zur Kompensation von Stellplatzverlusten im Rahmen eines städtebaulichen Entwicklungsprojekts zu DDR-Zeiten eingerichtet. Kern des Rechtsstreits: Der Kläger möchte die Löschung dieser Baulast mit der Begründung erreichen, dass kein fortbestehendes öffentliches Interesse an der Baulast besteht, während die Beklagte die Notwendigkeit der Stellplätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Parkmöglichkeiten anerkennt. Was wurde entschieden? Entscheidung:


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