Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Voraussetzungen Diagnosefehler – Einstufung als Behandlungsfehler Beweislast

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

Eine fehlerhafte Angiografie nach einem Verkehrsunfall in Polen führte zur Amputation des rechten Arms einer Patientin. Das Oberlandesgericht Brandenburg sprach der Frau 12.000 Euro Schmerzensgeld zu, da die Ärzte vorhandene Gefäßengstellen übersehen hatten und somit eine rechtzeitige Erweiterungsplastik unterblieb. Obwohl der Arm durch den Unfall bereits schwer geschädigt war, hätte er nach Ansicht des Gerichts möglicherweise gerettet werden können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 139/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 16.05.2024 Aktenzeichen: 12 U 139/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Medizinrecht, Vertragsrecht, Deliktsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Patientin, die aufgrund eines behaupteten Behandlungsfehlers während eines Krankenhausaufenthalts zur Amputation ihres rechten Armes führt. Sie fordert Schmerzensgeld und Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden. Sie argumentiert, dass mehrere Behandlungsfehler vorlagen, die zu einer fehlerhaften Amputation führten. Beklagte: Das Klinikum, in dem die Klägerin behandelt wurde. Es behauptet, dass kein Behandlungsfehler vorliegt und dass der rechtliche Zusammenhang zwischen der Behandlung und der Amputation nicht bewiesen ist. Sie stützt sich auf ein Privatgutachten, das keinerlei Fehler feststellt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin litt nach einem Verkehrsunfall an schweren Verletzungen und wurde in einem Krankenhaus behandelt, wo eine fehlerhafte Befundauswertung durchgeführt wurde. Es kam zu mehreren Operationen, letztlich zur Amputation des rechten Armes. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob Behandlungsfehler vorlagen, die zur Amputation führten, und ob diese Fehler von der Beklagten zu verantworten sind.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv