Eine fehlerhafte Angiografie nach einem Verkehrsunfall in Polen führte zur Amputation des rechten Arms einer Patientin. Das Oberlandesgericht Brandenburg sprach der Frau 12.000 Euro Schmerzensgeld zu, da die Ärzte vorhandene Gefäßengstellen übersehen hatten und somit eine rechtzeitige Erweiterungsplastik unterblieb. Obwohl der Arm durch den Unfall bereits schwer geschädigt war, hätte er nach Ansicht des Gerichts möglicherweise gerettet werden können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 139/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 16.05.2024
- Aktenzeichen: 12 U 139/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Medizinrecht, Vertragsrecht, Deliktsrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eine Patientin, die aufgrund eines behaupteten Behandlungsfehlers während eines Krankenhausaufenthalts zur Amputation ihres rechten Armes führt. Sie fordert Schmerzensgeld und Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden. Sie argumentiert, dass mehrere Behandlungsfehler vorlagen, die zu einer fehlerhaften Amputation führten.
- Beklagte: Das Klinikum, in dem die Klägerin behandelt wurde. Es behauptet, dass kein Behandlungsfehler vorliegt und dass der rechtliche Zusammenhang zwischen der Behandlung und der Amputation nicht bewiesen ist. Sie stützt sich auf ein Privatgutachten, das keinerlei Fehler feststellt.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin litt nach einem Verkehrsunfall an schweren Verletzungen und wurde in einem Krankenhaus behandelt, wo eine fehlerhafte Befundauswertung durchgeführt wurde. Es kam zu mehreren Operationen, letztlich zur Amputation des rechten Armes.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob Behandlungsfehler vorlagen, die zur Amputation führten, und ob diese Fehler von der Beklagten zu verantworten sind.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht hat der Klägerin ein Schmerzensgeld von 12.000 € zugesprochen sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden. Weitere Forderungen wurden abgewiesen.
- Begründung: Die Entscheidung basiert auf einem Behandlungsfehler bei der Auswertung einer Angiografie, welche die Engstellen nicht erkannte und deshalb die falsche Behandlung durchgeführt wurde. Dies führte wahrscheinlich zum Gefäßverschluss und zur Amputation. Der Beweis für alternative Ursachen der Amputation wurde nicht erbracht.
- Folgen: Die Klägerin erhält Schmerzensgeld und eine gerichtliche Feststellung für zukünftige Schadenersatzansprüche. Ein Revision wurde nicht zugelassen, und die Kosten des Rechtsstreits werden größtenteils der Klägerin auferlegt.
Diagnosefehler oder Behandlungsfehler? Ein Fall aus dem Medizinrecht erklärt
Das komplexe Arzt-Patienten-Verhältnis ist von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt. Medizinrecht definiert dabei klare Anforderungen an die ärztliche Sorgfaltspflicht, insbesondere bei der Diagnostik. Ein Diagnosefehler kann unter bestimmten Voraussetzungen als Behandlungsfehler gewertet werden, was erhebliche rechtliche Konsequenzen für Ärzte und Kliniken haben kann. Die Beweislast im Arzthaftungsrecht ist für Patienten oft herausfordernd. Sie müssen nachweisen, dass ein Arzt gegen Facharztpflichten verstoßen und dadurch einen Schaden verursacht hat. Nicht jeder medizinische Fehler führt automatisch zu einem Schadensersatzanspruch, sondern erfordert eine sorgfältige rechtliche und medizinische Bewertung….