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Verkehrsunfall – freie Fachwerkstatt bei dreijährigem nicht scheckheftgepflegtem Unfallfahrzeug

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Ein Mann, der seinen Z. stets in Markenwerkstätten wartete, darf ihn nach einem Unfall auch dort reparieren lassen – und die Versicherung muss zahlen. Das Oberlandesgericht Hamm stärkt damit die Rechte von Autobesitzern, die Wert auf die Qualität von Markenwerkstätten legen. Obwohl ein Service verspätet war, muss sich der Geschädigte nicht auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen lassen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Datum: 17.05.2024
Aktenzeichen: I-11 U 57/23
Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Eine Privatperson, die Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls fordert. Der Kläger argumentiert, dass die Reparaturkosten auf Basis eines Gutachtens in einer markengebundenen Werkstatt zu erstatten sind und er nicht verpflichtet sei, auf eine kostengünstigere Alternative zuzugreifen.
Beklagte: Zwei Gesellschaften, die gesamtschuldnerisch für den Unfall haftbar gemacht werden. Diese verweisen auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt und vertreten die Auffassung, dass der Kläger sich darauf einlassen müsste, um die Kosten zu minimieren.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Kläger erlebte einen Verkehrsunfall im April 2021, für den die Beklagten die volle Haftung übernehmen. Es bestand ein Streit über die Höhe des Schadensersatzes, da die Beklagten den Kläger auf eine kostengünstigere Reparatur in einer freien Werkstatt verweisen wollten, während der Kläger die Erstattung nach den Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangte.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Kläger auf eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt verwiesen werden kann, obwohl die markenge[…]


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