Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Datum: 17.05.2024
Aktenzeichen: I-11 U 57/23
Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Eine Privatperson, die Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls fordert. Der Kläger argumentiert, dass die Reparaturkosten auf Basis eines Gutachtens in einer markengebundenen Werkstatt zu erstatten sind und er nicht verpflichtet sei, auf eine kostengünstigere Alternative zuzugreifen.
Beklagte: Zwei Gesellschaften, die gesamtschuldnerisch für den Unfall haftbar gemacht werden. Diese verweisen auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt und vertreten die Auffassung, dass der Kläger sich darauf einlassen müsste, um die Kosten zu minimieren.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Kläger erlebte einen Verkehrsunfall im April 2021, für den die Beklagten die volle Haftung übernehmen. Es bestand ein Streit über die Höhe des Schadensersatzes, da die Beklagten den Kläger auf eine kostengünstigere Reparatur in einer freien Werkstatt verweisen wollten, während der Kläger die Erstattung nach den Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangte.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Kläger auf eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt verwiesen werden kann, obwohl die markenge[…]