Eine Volkswagen-Autohaus-Betreiberin aus Salzgitter hatte einen Unfall – und bekam jetzt vollen Schadenersatz zugesprochen. Der Clou: Die Versicherung wollte nicht zahlen, weil die Frau den Schaden in ihrer eigenen Werkstatt hätte reparieren können. Doch das Gericht entschied zugunsten der Klägerin, da ihre Werkstatt zum Unfallzeitpunkt ausgelastet war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 C 839/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Salzgitter Datum: 16.05.2024 Aktenzeichen: 23 C 839/23 Verfahrensart: Zivilprozess bezüglich Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Ein Volkswagen Autohaus, das selbst Reparaturen durchführt. Die Klägerin fordert Schadensersatz für unfallbedingte Reparaturkosten an einem ihrer Fahrzeuge. Beklagte: Versicherung des Fahrers, der den Verkehrsunfall verursacht hat. Die Beklagte hält die Schadensersatzforderungen für überhöht und argumentiert, dass die Klägerin sich einen Unternehmergewinn sowie bestimmte Kosten anrechnen lassen müsse. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin, ein Autohändler mit eigener Werkstatt, verklagt die Versicherung der Beklagten auf fiktive Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall. Sie fordert Schadensersatz in Höhe von 827,54 € sowie eine Kostenpauschale von 5,00 €, nachdem die Beklagte bereits 29,00 € der Nutzungsausfallentschädigung gezahlt hatte und die Klägerin auf die Klage in diesem Teil verzichtet hat. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Klägeri
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsrechtsiegen.de Kommt es bei einem privaten Krankenversicherungsvertrag aufgrund Prämienverzugs kraft Gesetzes zu einem Wechsel in den Basistarif, führt der Ausgleich der Zahlungsrückstände nicht automatisch zum Aufleben des ursprünglichen Versicherungsschutzes. Vielmehr wird die Versicherung im Basistarif fortgeführt. Hat der Versicherer die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag bereits vor dem Wechsel in den Basistarif […]