Spurwechsel mit Folgen: Ein BMW-Fahrer übersah beim Überholen im Autobahndreieck Erfttal einen Ford Focus auf der linken Spur und verursachte einen Unfall. Das Amtsgericht Brühl wies die Klage des BMW-Fahrers auf Schadensersatz ab und sah die Schuld allein bei ihm, da er die Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel verletzt hatte. Ein teurer Fehler, der ihn nun die gesamten Kosten des Verfahrens tragen lässt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 C 220/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Brühl Datum: 17.05.2024 Aktenzeichen: 23 C 220/23 Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrer eines BMW X5, der Schadensersatz für Beschädigungen an seinem Fahrzeug infolge eines Verkehrsunfalls fordert. Der Kläger argumentiert, dass der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs mit unangepasster Geschwindigkeit und geringem Sicherheitsabstand fuhr, welche zur Unvermeidbarkeit des Unfalls führten. Beklagter: Fahrer eines Ford Focus, vertreten durch die Ehefrau, Ehepaar streitet um das Verschulden am Unfall. Der Beklagte argumentiert, dass der Kläger beim Fahrspurwechsel mit hoher Geschwindigkeit den Unfall verursacht hat. Beklagte Partei (Haftpflichtversicherung): Versicherung des Ford Focus, die eine Schadensregulierung ablehnt mit der Begründung, dass der Kläger den Unfall verursacht hat. Um was ging es? Sachverhalt: Am 11.08.2022 ereignete sich ein Verkehrsunfall am Autobahndreieck Erfttal. Der Kläger wechselte von der BAB 61 auf die BAB 1, um einen LKW zu überholen, und kollidierte mit dem Ford Focus des Beklagten. Strittig sind die genauen Umstände des Spurwechsels und die Schuldfrage. Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war, ob durch den Fahrspurwechsel des Klägers alleini
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bundesfinanzhof Az: VII R 60/06 Urteil vom 31.07.2007 Leitsätze: 1. Eine Kapitallebensversicherung ist nicht deshalb unpfändbar, weil dem Versicherungsnehmer nach den Versicherungsbedingungen das Recht eingeräumt ist, statt einer fälligen Kapitalleistung eine Versorgungsrente zu wählen. 2. Darf der Vollstreckungsschuldner wegen des durch die Pfändung bewirkten relativen Verfügungsverbots keine Verfügungen mehr vornehmen, […]