Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall bei Fahrstreifenwechsel – Haftung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Spurwechsel mit Folgen: Ein BMW-Fahrer übersah beim Überholen im Autobahndreieck Erfttal einen Ford Focus auf der linken Spur und verursachte einen Unfall. Das Amtsgericht Brühl wies die Klage des BMW-Fahrers auf Schadensersatz ab und sah die Schuld allein bei ihm, da er die Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel verletzt hatte. Ein teurer Fehler, der ihn nun die gesamten Kosten des Verfahrens tragen lässt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 C 220/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Brühl Datum: 17.05.2024 Aktenzeichen: 23 C 220/23 Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrer eines BMW X5, der Schadensersatz für Beschädigungen an seinem Fahrzeug infolge eines Verkehrsunfalls fordert. Der Kläger argumentiert, dass der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs mit unangepasster Geschwindigkeit und geringem Sicherheitsabstand fuhr, welche zur Unvermeidbarkeit des Unfalls führten. Beklagter: Fahrer eines Ford Focus, vertreten durch die Ehefrau, Ehepaar streitet um das Verschulden am Unfall. Der Beklagte argumentiert, dass der Kläger beim Fahrspurwechsel mit hoher Geschwindigkeit den Unfall verursacht hat. Beklagte Partei (Haftpflichtversicherung): Versicherung des Ford Focus, die eine Schadensregulierung ablehnt mit der Begründung, dass der Kläger den Unfall verursacht hat. Um was ging es? Sachverhalt: Am 11.08.2022 ereignete sich ein Verkehrsunfall am Autobahndreieck Erfttal. Der Kläger wechselte von der BAB 61 auf die BAB 1, um einen LKW zu überholen, und kollidierte mit dem Ford Focus des Beklagten. Strittig sind die genauen Umstände des Spurwechsels und die Schuldfrage. Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war, ob durch den Fahrspurwechsel des Klägers alleini


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv